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Geschrieben von Mama_Deluxe am 25.08.2009, 15:20 Uhr

ARGE Frage Wohnung

Hallo, hat jemand Erfahrung, wie die ARGE reagiert, wenn man eine Wohnung nimmt, die teurer ist, als das, was die Arge übernimmt bzw. als angemessen erachtet?
Ich lege großen Wert auf eine gute Umgebung für mein Kind, sodass ich gern zugunsten einer schöneren Wohnung woanders spare.
Miete läge bei etwa 450 Euro kalt, wäre das zu viel für 2 Personen?
Eigentlich ist es doch jedermanns Sache, wofür er das Geld aufwendet, oder kann die Arge mir vorgeben, wieviel die Wohnung kosten darf?
Grüße

 
15 Antworten:

Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von Mucki84 am 25.08.2009, 15:25 Uhr

Ja, die ARGE darf und wird dir vorgeben bis zu wieviel Euro die Wohnung kosten darf und damals war es bei mir auch so das ich nur so und soviele Quadratmeter haben durfte.
Wo das dann letzendlich ist, ist denen egal.

Das ist allerdings der Stand von vor 6 Jahren und ich war allein.

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von Michaela1987 am 25.08.2009, 15:27 Uhr

ne du bekommst eine gewisse summe an geld mit der du zurecht kommen kannst! du musst es aber trotzdem absprechen!
wir sind 2 erwachsene und 1 kind und bekommen 457 euro! wobei wir schon an der obersten grenze liegen!!!

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von Mama_Deluxe am 25.08.2009, 15:30 Uhr

Hm... Ich versteh das nicht so ganz. Finde das irgendwie entwürdigend, dass einem das vorgeschrieben werden kann. Ich meine, keiner lebt freiwillig von H4, und sobald mein Sohn in den Kiga gehen kann, werde ich arbeiten, ich hatte das "Pech", in der Ausbildung schwanger zu werden, und fiel as dem Grund direkt in H4.
Jeder bekommt eh nur was ihm zusteht und keinen Cent mehr. Wenn jmd. lieber eine bessere Wohnung nimmt und dafür weder raucht noch trinkt noch Klamotten benötigt oder Kleidergeld, Möbelgeld etc pp ausgibt oder beantragt, muss es doch einem freien Menschen gestattet sein, entscheiden zu drüfen, wo er seine Prioritäten setzt.
Ob eine Nachfrage bei der Arge nützt?
Wie meinst Du das "Wo das dann letzendlich ist, ist denen egal.", ist damit die Lage gemeint? Danke

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Michaela1987

Antwort von Mama_Deluxe am 25.08.2009, 15:34 Uhr


Du meinst also, wenn ich es mit der ARGE abspreche, können die mir das nicht verbieten?
Ich leg mal Zahlen auf den Tisch.
Ich bin AE und erhalte 1100 € insgesamt / Monat. (H4 + Kindergeld + Erziehungsgeld)
Mietanteil der ARGE sind 426 € warm. Ich habe eine Wohnung gefunden, die 600 warm kosten würde, 450 kalt und echt wunderschön ist.
Mit 500 € pro Monat käme ich locker für mich und meinen Sohn hin, (Strom, TV, Essen, Kleidung etc.) meinst Du, die erlauben das? Es wäre ein Traum.

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von babymax am 25.08.2009, 15:36 Uhr

Da gibts Bemessungsgrenzen laut Mietspiegel etc. Kann man googln.
Ist die Wohnung zu teuer, bekommst du die Aufforderung zum Umzug. Kommst du nicht nach und kannst das auch nicht recht begründen, dann zahlst du halt selber drauf was fehlt an der Miete. Die zahlen nur, was "angemessen" ist. Ich sollte auch umziehen, da meine Nebenkosten zu hoch sind. Habe ich nicht gemacht und bekam dann nicht die volle Miete. Musst du halt selber rechnen, ob du das verkraften kannst.

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von Erdbeere81 am 25.08.2009, 15:39 Uhr

Hallo,

der Bedarf wird auf die jeweilige Familie zugeschnitten genau berechnet. Wenn du eine teuerere Wohnung als von der ARGE vorgegeben angemietet hast, dann kann das darauf hinaus laufen, dass du nur den angemessenen (also von der ARGE vogesehenen) Anteil zur Miete bekommst. Den Rest der tatsächlichen Miete musst du dann über den Regelsatz zum Lebensunterhalt finanzieren.
Und vertue dich mal nicht, der ist sehr knapp berechnet.
Und wenn du es tatsächlich auf die Dauer schaffst, diese zusätliche finanzielle Belastung alleine zu schultern, dann musst du damit rechnen, dass die ARGE bei dir nachfragt ob du noch anderweitige finanzielle Unterstützung erhälst.

hängt ja auch davon ab, wie hoch die differenz ist. 10 oder 20 EUR im Monat schafft man, über 50 EUR geht gar nicht.

Und eine Kaltmiete von 450 ist in Gegenden wie Starnberg ein Klacks, bei uns im ländlichen NRW wäre sie gerade mal für 4 Personen angemessen.

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babymax

Antwort von Mama_Deluxe am 25.08.2009, 15:39 Uhr

Oh danke! Das lässt mich hoffen!
Weißt Du, was ich immer nicht verstehe? Das Leute dann ausziehen sollen, also umziehen in eine billigere Whg., obwohl doch eh nur ein bestimmter Betrag übernommen wird.

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Weil sie nicht mehr bezahlen können?

Antwort von babymax am 25.08.2009, 15:45 Uhr

Hat hier gerade jemand geschrieben. Ich bin auch nur wohnen geblieben, weil wir nur "aufstockendes" Hartz IV bekommen haben. Mein Männel hat also Einkommen und mit Hartz IV wurde dieses aufgestockt, da zu gering. Wir sparen also irgentwo anders. Jemanden, welcher wirklich nur HARTZ IV bekommt, dürfte dies echt schwer fallen.

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Re: Michaela1987

Antwort von Michaela1987 am 25.08.2009, 15:46 Uhr

hmm gute frage! also bei ein paar euro bestimmt nicht! aber bei gleich 200 euro mehr? ich will ja nun auch nichts falsches sagen! deswegen einfach nachfragen!!

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Re: Weil sie nicht mehr bezahlen können?

Antwort von sikro am 25.08.2009, 15:59 Uhr

Eine Bekannte von mir durfte eine Wohnung beziehen, wo sie 100 euro mehr bezahlen muss, bekam aber keine Umzugskosten bzw Renovierungskosten. Allerdings arbeitet sie auch stundenweise. Ich würde auch einfach nachfragen.

Lg.

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von Joni76 am 25.08.2009, 16:37 Uhr

Also 450€ kalt finde ich aber sehr teuer! Wo liegt die Wohnung denn? Das Problem ist ja auch, dass Du Dich bald wieder alleine finanzieren solltest/müsstes/willst und dann sind 600€ monatlich schon ein ganz schöner Batzen. Stell Dir vor, Du machst ne Ausbildung oder arbeitest TZ und musst dann die teure Bude finanzieren. Abgesehen davon ist meine Wohnung auch über dem ALGII-Satz, aber ich arbeite als TAMU und brauche deshalb mehr Platz (bekomme ergänzendes ALGII).

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von +emfut+ am 25.08.2009, 17:59 Uhr

Du bekommst ja derzeit zusätzlich Erziehungsgeld, das wird auf den ALG2-Satz nicht angerechnet. Deswegen kannst Du Dir das JETZT sicher leisten - aber das EG fällt nach einem Jahr weg. Und dann? Reicht Dein Einkommen dann, um die teure Miete weiter zu bezahlen?

Die ARGE geht davon aus, daß Du nächstes Jahr immer noch Kunde bei denen bist, daß das EG aber dann wegfällt - und vom normalen Satz bekommst Du diese Differenz nicht gebacken, glaub' mir. Also werden sie Dir das nicht genehmigen, vermute ich mal.

Es kommen ja auch die viel höheren Nebenkosten dazu. Kannst Du die auch selber zahlen?

Darüber hinaus kannst Du keine Rücklagen bilden, wenn Du das EG komplett für die zusätzliche Miete einplanst. Ist das klug?

Mach die Rechnung noch mal OHNE Erziehungsgeld - und dann gehe zur ARGE und frage mal nach.

Definitiv sicher ist, daß die ARGE die Zahlung der Miete ganz oder teilweise verweigern kann, wenn sie den Mietvertrag nicht "abgesegnet" hat.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von Leolu am 25.08.2009, 18:20 Uhr

Sehe es wie Emfut, was ist nach dem Jahr Erziehungsgeld?
Ansonsten, sie können das durchaus verweigern, bei uns haben sie es vor einigen Jahren wegen 20 Euro gemacht,die ich natürlich auch dazu zahlen wollte und gekonnt hätte, war denen aber egal :-(.
Das liegt im Gutdünken des Bearbeiters, manchmal sagen sie ja, aber dann unter der Bedingung daß dann weder Umzugs- noch Renouvierungskosten übernommen werden, die müßtest Du dann auch noch ragen.
Daß sie JA sagen und dieses bezahlen hab ich noch nie gehört...
LG
Nina

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von taram am 25.08.2009, 18:49 Uhr

Ich denke, bei der Summe werden sie den Kopf zu machen. Wären es nur 20 - 30 Euro - Okay, aber hier ist es doch sehr viel mehr. Vorallem werde sie bei einer Betriebskostennachzahlung auch den Kopf zu machen und dann stehst du da. Ich würde es mir wirklich noch mal gut überlegen. Denke bitte auch daran, dass in einem "guten Wohnviertel" die Erwartungen viel höher sind. Nimm z.B. die Klassenfahrten, da wird schon anders ausgesucht wohin es geht. Die Kinder tragen wahrscheinlich zum größten Teil teure Klamotten. Willst du das dein Kind dann zum Außenseiter wird? Die Urlaube werden in anderen Dimensionen geplant. Die Hobbies sind teurer usw. usw.
Ich hätte hier in Berlin auch eine WHG in einem nobleren Viertel haben können, habe aber eben aus vorangenannten Gründen ein durchschnittliches Viertel gewählt.
Gruß Taram

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Re: ARGE Frage Wohnung

Antwort von Nathalik am 26.08.2009, 0:18 Uhr

Wie wärs denn mit DER Einstellung: Du bescheidest Dich und Deine Wohnungsansprüche vorübergehend, solange du finanziell klamm bist. Wenn Du beruflich wieder durchstarten kannst, kannst Du Dir auch wieder eine bessere Wohnung und Gegend leisten. Das wäre zudem ein Ansporn, darauf hin zu arbeiten. Das Leben verläuft eben in Wellen; es liegt an Dir und Deiner "Freiheit" (die Du ja auch zitiert hast), wieder aus dem Tal herauszukommen.

Es ist finanzstrategisch intelligenter, Fixkosten niedrig zu halten, um flexibel zu bleiben und Puffer zu haben. Jetzt magst Du sagen, was mich das angeht, wie Du Dein Geld verteilst. Solange Du das mit Staatshilfen machen willst, geht es jeden an. Dann kann der Staat von Dir entsprechende Verhaltensweisen verlangen; denn wo landest Du, wenn Du Dir die Wohnung eben nicht leisten kannst?

Natürlich ist Hartz4 entwürdigend. Da hast Du vollkommen recht. Vieles ist entwürdigend. Die Sklavenbezahlung, der Neokapitalismus, die rein profitorientierten Systeme. Nur: Bis zur reinen Diktatur des Proletariats ist es noch ein Stück hin; solange hat eben die Arge bestimmte Grenzwerte u.a. bei der Wohnungsmiete. Und ich weiss aus eigener Anschauung: Eine teure Wohnung gegen den Willen der Arge durchzudrücken, bekommt nicht jedem, der "ganz unten" ist, ohne Rücklagen, ohne berufliche Qualifikation und mit sonstigen Handicaps.

Insofern finde ich es gar nicht so schlecht, dass die Arge Grenzen zieht, damit der Bezieher sich nicht übernimmt. Wenn am Ende ein Finanzgebäude zusammenkracht, ist niemandem geholfen. Und dann landet derjenige erst recht in den Armen der Arge, hat Schulden und kommt nicht mehr hoch.

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