Geschrieben von Carmar am 27.07.2017, 21:21 Uhr
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Doppelnamen
Den echten Doppelnamen (mit Bindestrich) musst du komplett angeben (Schulanmendlung, Krankenkasse,, ...).
Wenn das Kind mehrere Vornamen bekommt (ohne Bindestrich), reicht es, nur den Rufnamen (egal welcher das in der Liste ist) anzugeben.
Kind heißt z.B. laut Einwohnermeldeamt Anna Berta Carla Dora Emilie (+Nachname) und wird nur Dora gerufen, dann kannst du das Kind mit Dora +Nachname bei der Schule anmelden.
Meine Tochter hat mehrere Vornamen. In der Schule ist sie nur mit einem Vornamen angemeldet. Bei der Krankenkasse mit zwei Vornamen. Wenn sie mal ein Knöllchen bekommt, werden alle Vornamen auf dem Umschlag stehen....
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