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Geschrieben von Zwurzenmami am 03.01.2018, 19:44 Uhr

Kindesunterhalt und Kindergeld an Volljährige

unsere Tochter (19) arbeitet bis zum 31.08.18, weil sie erst ab 01.09.18 ihren Ausbildungsplatz bekommen hat. Den Lohn darf sie behalten und das Kindergeld bleibt bei mir.
Ab 01.09. bekommen wir BAFÖG, das geht aber komplett für ihre Ausbildung (Privatschule) drauf, dann wird sie wieder Taschengeld bekommen.

 
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