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Geschrieben von Caot am 25.04.2024, 21:45 Uhr

Kindergeld nach Ausbildung

Kindergeld nach Abschluss der ersten Ausbildung
Kindergeld kann für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung macht. Falls dies nicht die erste Ausbildung ist, dann können Sie während einer weiteren Ausbildung Ihres Kindes nur dann Kindergeld bekommen, wenn Ihr Kind höchstens eingeschränkt erwerbstätig ist.
Dabei gilt Ihr Kind in folgenden Fällen nur als eingeschränkt erwerbstätig:
bei einem Ausbildungs-Dienstverhältnis,
bei einer geringfügigen Beschäftigung (sogenannter "Minijob") oder
bei einer vorübergehenden Beschäftigung von maximal 2 Monaten und mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 20 Stunden. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit kommt es nicht auf die einzelne Woche an, sondern auf den Durchschnitt im Kalenderjahr.

Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kindergeld/familiensituation#

 
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