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Geschrieben von Romantiknudel am 16.07.2013, 15:23 Uhr

Vorschreibung der Steuerklassen

Hallo ihr,

lange lese ich hier immer mal still mit und heute habe ich eine Frage, die mir sprichwörtlich Kopfzerbrechen bereitet.

Also, schreibt das Jugendamt dem Unterhaltsschuldner vor, der verheiratet ist (dessen Frau arbeitet voll), welche Steuerklassen er nehmen muß?? Und wie ist das, wenn der Kindsvater wieder geheiratet hat mit den Steuerklassen?? Kann er die frei wählen?? Oder muß es zum Vorteil des Kindes sein??

LG das Romantiknudel

 
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