Patchwork - Familien

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Geschrieben von Woelfin90 am 30.07.2013, 13:50 Uhr

Ganz einfache und sichere Lösung

Das hatten wir auch schon überlegt.

Mir widerstrebt es eben teilweise, weil ich dem Großen nicht eventuelles Erbe vorenthalten will. Die Eltern des KV sind sehr vermögend, haben ein eigenes Unternehmen usw. Dieses Vermögen samt Unternehmen wird in spätestens fünf Jahren auf den KV übergehen (irgendwie testamentarisch geregelt fragt mich nicht) und spätestens dann müsste er ja auch Unterhalt bezahlen und (wenn auch sehr viel später) hätte mein Sohn ein Anrecht auf einen Erbteil.

Ich will ihm die Möglichkeit eben nicht nehmen, deswegen haben wir das noch nicht gemacht.

Das man die Kinder nicht vererben kann weiß ich ja, aber bei der Sachlage, die im Jugendamt auch bekannt ist, muss es zumindest überprüft werden.

 
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