Geschrieben von Mimo am 02.07.2012, 16:19 Uhr |
Bedarfsgemeinschaft SLG II
Hallo
bei mir ist es so, daß mein Freund eventuell zu mir ziehen möchte. Wir haben keine Kinder zusammen und sind nicht verheiratet. Ich bin alleinerziehend mit vier Kindern und werde gerade vom Sozialamt unterstützt.
Wenn er zu mir ziehen würde, würde ich dann aus SLG II rausfallen und müsste er dann für mich sorgen? Denn das möchte ich nicht wirklich.
Und gibt es nicht eine Regelung die besagt, daß man erstmal ein Jahr zusammen leben kann?
LG Mimo
Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II
Antwort von prinzessin-auf-der-erbse am 02.07.2012, 16:24 Uhr
Bei mir war es so
Ich bekam ALG2. Als ich mit meinem Freund zusammengezogen bin stand es mir nicht mehr so weil sein Gehalt über dem Satz lag.
Ich war ganz froh drum davon weg zu kommen und hatte auch bald drauf schon Arbeit.
Wenn ihr zusammen leben wollt, teilt man sich die Kosten bzw der der am meisten zahlen kann, tut das auch.
Meine Meinung.
Re: Bedarfsgemeinschaft SLG II
Antwort von shinead am 02.07.2012, 16:30 Uhr
Lies mal § 7 Abs. 3a SGB II
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner 1.
länger als ein Jahr zusammenleben,
2.
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3.
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4.
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wenn einer der 4 Punkte zutrifft, dann seit ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Also nicht zu früh die Kontenvollmachten verteilen.
Ich schon wieder
Wie seht ihr eigentlich..
Was ist für euch Lebenserfahrung?
Ich wälze das Thema nun schon ein paar Tage im Hirn herum -
Man wird manchmal das Gefühl nicht los...
Wie geht ihr damit um... FKK
Sollte euch ja mitteilen...
Bin so unglücklich, am liebsten würde ich auf der Stelle meine Koffer packen ...
Wollte er nur .... einmal... und dann tschüss?