Gaby Ochel-Mascher

Kinderbetreuung in der Tagespflege

Gaby Ochel-Mascher

   

 

Freie Kindergartenwahl?

Liebe Frau Ochel-Mascher,
meine Tochter wird im Sommer drei Jahre alt und somit wird für mich die "Kindergartenfrage" immer aktueller. Ich möchte mein Kind nicht in den Kindergarten geben, der für unsere Gemeinde zuständig ist, da mir die Gruppen (ca. 25 Kinder) zu groß sind und mir bestimmte Aspekte im pädagogischen Konzept fehlen.
Nun habe ich in der Nachbargemeinde einen Kindergarten ausfindig gemacht, der mir sehr gut gefällt und wo ich meine Tochter sehr gern hingeben würde. Der Kindergarten hat auch noch Plätze frei und würde meine Tochter aufnehmen.
Da unsere Gemeinde dann den Gemeindeanteil an eine andere Gemeinde zahlen müsste, soll nun der Gemeinderat darüber entscheiden, ob mir "erlaubt" wird mein Kind in diesen besagten Kindergarten zu geben.
Nun meine Frage: Darf mir meine Gemeinde vorschreiben, in welchen Kindergarten mein Kind gehen muss? Gibt es keine freie Kindergartenwahl für Eltern? Und kann eine Gemeinde den Kostenanteil verweigern? Was kann ich tun, damit meine Tochter in den von mir ausgewählten Kindergarten gehen kann?
Haben Sie einen Rat für mich? Ich lebe in Schleswig-Holstein, wo kann ich sonst noch Unterstützung für mein Anliegen bekommen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!
Liebe Grüße, Kirsten

von Kirsten am 18.04.2007, 13:36 Uhr

 
 

Antwort:

Freie Kindergartenwahl?

Hallo Kirsten,

leider kann ich Ihnen hierzu keine Antwort geben, da ich mich mit diesen Gemeindevorschriften nicht auskenne. Vielleicht fragen Sie beim Landesjugendamt von Schleswig Holstein einmal nach.

Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 24.04.2007

Antwort:

Freie Kindergartenwahl?

Hallo Kirsten,

ich antworte Dir auch mal-wir waren ebenfalls von diesem Problem betroffen, da uns die örtlichen "Aufbewahrungsanstalten" nicht zusagten und wir unsere Tochter in einem privaten Montessori-Kindergarten unterbringen wollten.

Du mußt zuerst bei Deiner Gemeinde einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Oft haben Gemeinden eine Art Abkommen miteinander, in diesem Fall wird es klappen und Du bekommst nach einigen Tagen (Wochen..Monaten..!) den schriftlichen Bescheid.

Andernfalls mußt Du klagen, wenn Du Dich durchsetzen willst-wir waren fest entschlossen, das zu tun und haben uns auch in einer Elterninitiative engagiert.

Geschlossen zum Landrat zu marschieren hat sicher einiges zum Erfolg beigetragen. Man hat schließlich zähneknirschend die Kosten übernommen, die örtliche Presse hat sich jedoch geweigert dazu auch nur eine einzige Zeile zu berichten..
Es ist traurig, daß es in diesem Land nur so funktioniert-aber man darf einfach nicht aufgeben.
Am besten suchst Du Dir andere betroffene Eltern (wir haben sie beim Sommerfest im Wunschkindergarten kennengelernt) zur Unterstützung.

Ein Recht auf freie Kindergartenwahl (und vor allem die Übernahme der entstehenden Kosten) hast Du nicht.

Ich habe nächtelang gegoogelt, um diverse Gesetzesentwürfe zu finden..das kann ich Dir ebenfalls empfehlen. In Bayern greift diesbez. ein neues Gesetz, man hat wirklich keine Chance und ist vom Wohlwollen der Gemeinde abhängig.
Ich weiß von Freunden in einigen anderen Bundesländern, daß es wohl mittlerweilen überall so geregelt ist, daß man keine freie Wahl des Kigas mehr hat.

Gib nicht auf-denn das dürfen wir uns als Eltern nicht gefallen lassen!

Wo kommen wir denn hin, wenn man sein Kind in eine drittklassige Bruchbude mit zweifelhaften pädagogischen Ansätzen und ohne Konzept geben MUSS (die traurigerweise sogar das Gleiche kostet, wie der tolle Kindergarten im Nachbarort..)!?

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

Gruß Mona

von Mona_1008 am 26.05.2007

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