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Geschrieben von katrin0306 am 26.09.2008, 12:47 Uhr

widerspruch kindergartenbeitrag???

Hallo,

soweit ich das richtig verstehe, ist Dein Freund den ganzen Tag daheim bzw. könnte es sein, um Dein Kind ggf. zu betreuen, sprich: Es stünde im Ernstfall eine Ganztagsbetreuung für Dein Kind zur Verfügung, die NULL kostet... Und Du arbeitest zwar schichtweise, aber halbtags.

Ich hoffe, ich hab alles richtig verstanden, aber ich denke, daß es für das Amt unerheblich ist, ob die Betreuungsperson der Vater des Kindes und somit sorgeberechtigt ist. Das sind Großeltern ja im Normalfall auch nicht. Die sehen nur, daß jemand da ist, der auf das Kind aufpassen könnte.

Sieht für mich, so leid es mir tut, Dir das zu sagen, alles takko aus.

Zwar könntest Du jetzt noch sagen, daß Dein Freund nicht in der Lage / geeignet ist, auf Dein Kind aufzupassen, dann müßtest Du Dich allerdings fragen lassen, warum Du mit ihm zusammen lebst.

Die Rückzahlung der überzahlten Monate können sie leider verlangen, ist mit Arbeitslosengeld u. ä. auch so, ggf. könntest Du je nach Höhe des Betrages eine Stundung / Ratenzahlung vereinbaren.

Sorry.

LG

Katrin

 
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