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Geschrieben von miemie am 30.06.2017, 21:18 Uhr

und noch mal zum Thema Einladung und Gegeneinladung

Was das Thema einladen und Gegeneinladung angeht finde ich übrigens überhaupt nicht, dass es eine Pflicht darstellt, zurückeinzuladen wenn das Kind selbst eingeladen war. Das würde dann ja auch mit der Zeit ziemliche Dimensionen annehmen: man müsste theoretisch immer wieder die selben Kinder einladen plus zusätzlich die Kinder mit denen mein Kind grad viel zu tun hat. Ich würde meinem Kind auch gar nicht verbieten wollen einen Geburtstag zu dem es eingeladen ist nicht besuchen zu dürfen...

 
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