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Geschrieben von krissie am 24.10.2010, 11:23 Uhr

Noch mal zur vergessenen Vorsorge-Untersuchung und Jugendamt

Hallo,
das Jugendamt kann dennoch Hausbesuche ansetzen, auch wenn es "rechtlich" gesehen nicht um ein Fehlverhalten halten mag. Hausbesuche sind ja keine "Strafe" im rechtlichen Sinn sondern eine Kontrollmöglichkeit des Jugendamtes, die diese wahrnehmen, wann auch immer ein Verdacht auf Kindswohlgefährdung vorliegt. Und der liegt nun vor bei dir, weil du nicht zu der U gegangen bist (Der Verdacht! nicht zwangsläufig die Kindswohlgefährdung). So ist das halt in ende letzten jahren in den meisten Bundesländern definiert worden.
Sicher kannst du das mit einem Telefonat klären.
LG Kristina

 
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