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Geschrieben von fapene am 01.06.2008, 14:44 Uhr

kita gebühr

ich habe folgendes problem und weiss nicht wie ich mich verhalten soll.
unser tochter ist 3 jahre alt und seit 1.3. in der kita.
vor etwa einem jahr hatte ich mir die einrichtung angesehen und wir haben uns dann mündlich dort angemeldet für einen platz von 8 - 12
im januar 08 rief mich die kita leiterin an und sagte mir dass ab dem 1.8. das kibiz gilt und dass sie nur 35 und 45 stunden anbieten würden.
eigentlich hätte ich ja nur 25 stunden benötigt. na ja aber wir haben dann in den saueren apfel gebissen und die 35 stunden gebucht.
so nun habe ich dann von der stadt post bekommen dass ich ja vom 1.3.bis 1.8 einen ganztagesplatz gebucht habe und ab 1.8 35 stunden
ich bin zur kita leitung und habe gesagt dass doch von einem ganztagesplatz nie die rede war und wir den ja auch nicht brauchen.
darauf entgegnete sie mir dass wir aber sonst den platz garnicht bekommen hätten.
was soll ich jetzt machen? letzte woche sind tatsächlich die beiträge märz april mai für vollzeit abgebucht worden.
der unterschied beträgt pro monat 100 euro also insgesamt zahlen wir 600 euro für eine leistung die wir nicht wollten und nicht brauchen. ich weiss ich hätte sofort einspruch einlegen sollen, hab ich aber nicht.
die kita ist eine elterninitiative.
werden solchen einstufungen in den sitzungen dort besprochen.
soll ich mich an den vorsitzenden wenden.
welche nachteile hat die kita wenn ich auf einer rückzahlung bestehe?
ist es sehr schädlich für ein kind wenn es nach 3 monaten die einrichtung wechselt?
kann mir jemand raten?
.

 
6 Antworten:

Re: kita gebühr

Antwort von doreen_fynn am 01.06.2008, 18:06 Uhr

hallo,

du musst doch einen vertrag haben mit der kita - da steht dann auch drinnen viele stunden der betreuung ihr in anspruch nehmt. wenn da vollzeit drinnen steht und du s unterschrieben hast, wirst dus wohl zahlen müssen, stehen nur deine 25 stunden drinnen, würd ich streiten - dann hast du das recht auf deiner seite.
ob die kita im falle einer nachzahlung folgen hat, muss dich nicht kümmern, die meisten kitas haben träger, wie awo oder kirche, die das dann auch auffangen. wenn du natürlich 600 euro einfach so abschreiben kannst, dann freuen die sich sicherlich.
ich würde dir raten, den vertrag noch mal zu studieren und zu entscheiden.

schön ist es nicht, wenn ein kind nach 3 monaten die einrichtung wechselt, weil sich deine kleine vermutlich eingewöhnt hat und dort langsam freunde findet, aber du musst auch keine bleibenden "schäden" befürchten, wenn sie die kita wechselt.
unser fynn hat mit 4 (nach 3 jahren in der gruppe) seine kita gewechselt, weil ich mit einigen sachen nicht zufrieden war, aber jetzt, nach 6 monaten, muss ich sagen, es war die richtige entscheidung.

lg doreen

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Re: kita gebühr

Antwort von Staubfinger am 01.06.2008, 18:16 Uhr

Meien schwägerin, hat mich vor so einrichtungen mit elterninitiative, die hat da ähnliche erfahrungen gemacht :-(

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Re: kita gebühr

Antwort von fapene am 01.06.2008, 20:59 Uhr

also den vertrag hab ich mir schon angesehen auf meiner durchschrift ist nichts angekreuzt.
weder halb noch ganztags.
danke für deine antwort

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Re: kita gebühr

Antwort von Carina25 am 01.06.2008, 22:12 Uhr

hallo
selbst wenn auf deiner durchschrift nichts angekreuzt ist, es gibt ja auch noch ein original das beim träger sprich dem vorsitzenden der elterninitiative sein muß. würde mir den originalvertrag zeigen lassen und dann gegebenenfalls einspruch erheben. es handelt sich schon um ne menge geld.
gruß

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Re: kita gebühr

Antwort von Resa am 02.06.2008, 13:34 Uhr

Hallo!

Ich würde an deiner Stelle mit dem Vertrag zum zuständigen Jugendamt gehen und persönlich oder telefonisch mit dem oder der Sachberarbeiter(in) sprechen.
Ich komme auch aus NRW und das "bekloppte" Kibiz tritt erst ab August in Kraft. Ich wüsste nicht das im Vorfeld schon Veträge geändert werden könnten.

Viel Erfolg!
Resa

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Re: kita gebühr

Antwort von dieElle am 02.06.2008, 14:18 Uhr

Hallo!

Hier die Aussagen der Mitarbeiterinnen des Jugendamtes (Abt. KiGa-Beiträge) und der Leiterin unserer KiTa:

Beide Stellen sagen übereinstimmend, dass der Vetrag erst ab 01.08. (Beginn KiBiZ) geändert werden darf. Ist VORHER eine Vertragsänderung notwendig, dann müssen zwei Verträge abgeschlossen werden. In Eurem Fall also für die Zeit von 03/08 bis 7/08 und dann erneut ab 8/08. D.h. im Klartext, dass man Dir offenbar etwas "untergejubelt" hat. Lasse Dir definitiv nochmal den Original-Vertrag zeigen und dann solltest Du den Sachverhalt mit den zuständigen Mitarbeiterin Eures Jugendamtes und des KiGa-Trägers klären!

Viel Glück!

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