Geschrieben von Itzy am 30.01.2013, 11:29 Uhr |
kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung:
die erweiterung muss über das zuständige jugendamt beantragt werden. wir hatten das gerade. von 4 auf 5 stunden pro tag. das örtliche jugendamt würde ich anrufen und nachfragen was die haben wollen. generell würde ich eine gute!!! schriftliche begründung parat halten, schauen ob ihr ggf. umbaumassnahmen benötigt ( schlafmöglichkeiten, küche). dann habt ihr das bauamt mit drin, mit bauantrag usw..aber das wissen die jugendämter. bei uns gabs dann vom landesjugendamt eine begehung und gut wars.wir mußten aber auch baulich nichts ändern. das macht nämlich oft die größten probleme.
lg christine
- kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung: - Manu0707 30.01.13, 10:00
- Re: kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung: - jesse8 30.01.13, 10:08
- Re: kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung: - Itzy 30.01.13, 11:29
- Re: kenn sich hier jemand mit KiGa-Recht aus? Wg. Betreuungserweiterung: - Suschi 30.01.13, 12:41
- ok danke, es sind noch eher unerfahrene Leute...der Vorstand hat - Manu0707 30.01.13, 13:55
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