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Geschrieben von dhana am 06.07.2009, 14:59 Uhr

ich meinte LANDkreis!!!

Hallo,

möglich ist es, wenn Eure Gemeinde bereit ist den Gastbeitrag in den anderen Kindergarten zu zahlen.

Kindergärten sind Gemeindesache, und wenn ein Kind einen Kindergarten in einer anderen Gemeinde besucht ist dort ein Gastbeitrag von der eigenen Gemeinde fällig.
Wenn die eigene Gemeinde freie Kindergartenplätze hat, wird sie die warscheinlich nicht übernehmen, wenn sie selber keine freien Plätze mehr haben, tun sie das warscheinlich schon.
Vom Landkreis selber ist das unabhängig - der zahlt ja nix mit.

Du kannst das nur direkt vor Ort klären - was verlangt die Gastgemeinde für das "fremde" Kind, das das überhaupt im KiGa bleiben (wenn die Gemeinde eh nicht genügend freie KiGa-Plätze hat, kann auch die darauf bestehen, das die Plätze an eigene Kinder vergeben werden)? Ist die neue Gemeinde bereit den Gastbetrag zu übernehmen?

Das gilt in der Regel auch für kirchliche Kindergärten - da dort die Gemeinde auch etwa 1/3 der Kosten trägt (ist bei uns zumindest so) aber auch da kann es natürlich andere Regeln bei Euch vor Ort geben.

Viel Glück beim Abklären.
Grüße Dhana

 
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