Geschrieben von Steffi528 am 13.03.2017, 11:33 Uhr |
Hilfe bitte
Eine Überlastungsanzeige kann vom Personal gestellt werden, ist aber auch nicht ganz ohne (ggf. sollten sich Gewerkschaftsmitglieder dahingehend erst einmal beraten)
Bei Unterbesetzung kann die Betriebserlaubnis der Einrichtung erlöschen (da auf alle Fälle es gut prüfen UND ins Landesrecht des Bundeslandes genau nach schauen). Das bedeutet, das die Einrichtung dann auch zu ist.
Das alles würde ich sehr genau prüfen und erst einsetzen, wenn wirklich alles andere nicht geklappt hat (Beschwerdeschreiben, die Kommune, die die Trägerschaft abgegeben hat mit ins Boot holen etc.pp. ) ACHTUNG Kita ist Ländersache, Landesrecht beachten, allgemeingültige Aussagen gibt es nicht, daher genau prüfen und zwar von jemanden, der oder die das verwaltungsdeutsch auch wirklich lesen kann!
- Hilfe bitte - MAMAundPAPA2013 13.03.17, 11:25
- Re: Hilfe bitte - Steffi528 13.03.17, 11:33
- Re: Hilfe bitte - MAMAundPAPA2013 13.03.17, 19:23
- Re: Hilfe bitte - Steffi528 13.03.17, 11:33
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