Geschrieben von Oktaevlein am 19.05.2014, 23:15 Uhr |
Frage Betreuungsvertrag Kita
Habt ihr denn die Vaterschaft damals anerkennen lassen? Dann müsste er aber doch auch das Sorgerecht haben, soviel ich weiß.
Übrigens habe ich mal auf unserem Kita-Vertrag nachgeschaut. Da steht nur Mutter, Vater und nachfolgend als Erziehungsberechtigte benannt. Da wird gar kein Unterschied gemacht. Personensorgeberechtigt steht dort nicht, aber ich denke, das wird das gleiche wie sorgeberechtigt bedeuten.
Ihr müsst doch wissen, ob er das Sorgerecht hat. Das ist unabhängig davon, ob und wie lange ihr schon zusammen lebt.
- Frage Betreuungsvertrag Kita - MissLady87 19.05.14, 16:29
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Woelfin90 19.05.14, 17:40
- frage dazu: - biggi71 19.05.14, 21:25
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Oktaevlein 19.05.14, 23:15
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Zwerg1511 20.05.14, 6:33
- Richtig wie Zwerg 1511 - Flitzepiepe2010 20.05.14, 11:25
- Re: Frage Betreuungsvertrag Kita - Zwerg1511 20.05.14, 6:33
- Nur mit Erklärung... - Flitzepiepe2010 20.05.14, 11:20
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