Geschrieben von Johanna3 am 13.11.2013, 17:37 Uhr |
Erzieherin Schwanger....rechtliches
Hallo,
Eine Schwangere genießt besonderen Kündigungsschutz, sobald sie ihrenArbeitgeber informiert hat. Daher sollte sie ihn zeitig informieren. Viele Erzieherinnen dürfen ab sofort nicht mehr in der Gruppe arbeiten, dürfen aber z.B. für Bürotätigkeiten eingesetzt werden. Darauf wird aber oft verzichtet.
Freundliche Grüße
Johanna
- Erzieherin Schwanger....rechtliches - Tanja2255 13.11.13, 16:51
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - Glückskind_2009 13.11.13, 17:06
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - Johanna3 13.11.13, 17:37
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - glückskinder 13.11.13, 20:03
- Nicht nach Schwangerschaftstest! Sondern erst... - MM 14.11.13, 9:48
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - denkerstirn 14.11.13, 10:11
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - biene2012 20.11.13, 21:07
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