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Geschrieben von Johanna3 am 13.11.2013, 17:37 Uhr

Erzieherin Schwanger....rechtliches

Hallo,

Eine Schwangere genießt besonderen Kündigungsschutz, sobald sie ihrenArbeitgeber informiert hat. Daher sollte sie ihn zeitig informieren. Viele Erzieherinnen dürfen ab sofort nicht mehr in der Gruppe arbeiten, dürfen aber z.B. für Bürotätigkeiten eingesetzt werden. Darauf wird aber oft verzichtet.

Freundliche Grüße

Johanna

 
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