Geschrieben von Larissa81 am 05.12.2012, 20:22 Uhr |
Erzieher vor :-)
Huhu
ich hab grad was zurück gelesen und das Thema Schweigepflicht gelesen.
Stimmt es wirklich dass man nicht den Namen des Kindes preis geben darf wer ein Kind gebissen/geschlagen etc. hat?
Das würde ich als Mutter doch wissen wollen...
Larissa
Re: Erzieher vor :-)
Antwort von Suschi am 05.12.2012, 20:55 Uhr
Nein. Darf man nicht!
nein, darf man nicht,
Antwort von biggi71 am 05.12.2012, 22:08 Uhr
erübrigt sich aber meistens, da die kinder sprechen können - es sei denn, es handelt sich um krippenkinder.
andere methode: die eltern des beißenden/schlagenden kindes werden zuerst angesprochen und man lässt sich von der schweigepflicht entbinden.
Mal ne Frage dazu:
Antwort von Bubbles am 06.12.2012, 22:55 Uhr
Wieso würdest Du als Mutter wissen wollen WER Dein Kind gebissen oder geschlagen hat? Damit Du das entsprechende Kind ausschimpfen oder von weiteren Treffen mit Deinem Sprössling ausschließen könntest, oder wie jetzt?
Die Situation ist nicht in Deiner Obhut passiert und Du kannst davon ausgehen, dass die Erzieherin sie bereits angemessen geklärt haben. Damit wäre das doch erledigt, oder sehe ich das falsch?
DASS etwas passiert ist, reicht als Information doch völlig aus, falls irgendwelche Spuren zurückgeblieben sind.
Re: Erzieher vor :-)
Antwort von glückskinder am 07.12.2012, 20:26 Uhr
Und warum?
Es ändert nichts am Biss.