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Geschrieben von Johanna3 am 11.06.2015, 14:36 Uhr

bezüglich Probezeit

Da gelten andere Regelungen (Mutterschutzgesetz). Ihr darf in der Probezeit NICHT gekündigt werden. Ausnahmen sind nur im Fall von Betriebsstillegungen u. ä. zulässig. Ansonsten ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

 
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