Geschrieben von Silbe am 12.02.2008, 22:40 Uhr |
Auskunftsanspruch Erzieherwechsel
Unsere Erzieherin wurde fristlos entlassen und es steht eine Anzeige wg. sexuellem Missbrauch gegen sie und den Kiga beim LKA. Inwieweit muss die KIga-Leitung den Eltern der Gruppe Auskunft geben, welche Verdachtsmomente bestehen? Ich möchte mein Kind nicht ausfragen!Silbe
- Auskunftsanspruch Erzieherwechsel - Silbe 12.02.08, 22:40
- Re: Auskunftsanspruch Erzieherwechsel - Robina 12.02.08, 23:31