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Geschrieben von Silbe am 12.02.2008, 22:40 Uhr

Auskunftsanspruch Erzieherwechsel

Unsere Erzieherin wurde fristlos entlassen und es steht eine Anzeige wg. sexuellem Missbrauch gegen sie und den Kiga beim LKA. Inwieweit muss die KIga-Leitung den Eltern der Gruppe Auskunft geben, welche Verdachtsmomente bestehen? Ich möchte mein Kind nicht ausfragen!Silbe

 
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