Geschrieben von ostsonne am 03.03.2008, 7:39 Uhr |
Also...
Das wäre echt nett. Extremfall: Wenn einem Kind etwas passiert und es zum Pflegefall wird, kann es ja nicht sein, dass die Eltern dafür haftbar gemacht werden und mit ihrer Vericherung dafür aufkommen müssen.
Ich bezahle den Platz ja schließlich auch, damit mein Kind von einer Fachkraft betreut wird und nicht von Eltern, die sich netterweise bereit erklärt haben, die Kinder unentgeldlich zu betreuen.
- Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - ostsonne 29.02.08, 12:22
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - RenateK 29.02.08, 12:50
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - Hofi2 29.02.08, 14:14
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - Makri 29.02.08, 14:28
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - ostsonne 29.02.08, 15:13
- Re: Also... - Fröschli 29.02.08, 16:47
- Re: Also... - ostsonne 03.03.08, 7:39
- Re: Also... - Fröschli 29.02.08, 16:47
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - ostsonne 29.02.08, 15:13
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - RenateK 29.02.08, 12:50