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Geschrieben von Windpferdchen am 04.10.2015, 10:42 Uhr

Mietvertrag schon unterschrieben?

Wenn die Wohnung es wert ist und oder Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast, würde ich in den sauren Apfel beißen. Natürlich war es unklug, vorschnell der Forderung des Vormieters zuzustimmen. Du hast es aber nunmal getan und solltest die mündliche Vereinbarung auch einhalten, finde ich.

LG

 
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