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von Blüte  am 18.10.2019, 22:51 Uhr

Wichtige Elternzeitfrage - Panik

Das stimmt so nicht, man hat lediglich mit einem 1-jährigen Anspruch auf Betreuung. Die kann auch in einer Grostagespflegestelle oder durch eine Tagesmutter erfolgen. Erst ab 3 Jahren hat das Kind einen einklagbaren Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

 
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