Geschrieben von Fru am 15.03.2015, 20:05 Uhr |
Weiß jemand, in welcher Reihenfolge Unterhalt berechnet wird?
Kind A : 18 Jahre
Kind B: 8 Monate
Soweit ich rausfinden konnte, steigt der Selbstbehalt bei volljährigen Kindern auf 1300 Euro aber was ist dann mit Kind B, da ist der Selbstbehalt ja ein anderer...
Ist irgendjemand in der Lage, mich aufzuklären???
Und was passiert bei dem volljährigen Kind, es sind ja beide Elternteile zu barunterhalt verpflichtet, wenn ein Teil nicht erwerbstätig ist....habe was von fiktivem Einkommen gelesen.
Ist das alles kompliziert...
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