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Geschrieben von Anna3Mama am 30.12.2017, 19:54 Uhr

Wann von Schwangerschaft beim Ag berichten?

Ja, die Bedingungen für ein BV werden ab 01.01.2018 verschärft.
“Der Arbeitgeber ist ausdrücklich aufgefordert, Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen zu vermeiden.
Dementsprechend sollen Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen nur noch in Betracht kommen, wenn alle anderen Maßnahmen versagen. “

Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/mutterschutzgesetz-aenderungen-durch-die-reform_76_407566.html

.... da würde ich mich mal kundig machen, ob es von Vorteil ist, die Schwangerschaft und damit das BV noch “auf den letzten Drücker“ in 2017 bekanntzugeben.

Alles Gute für die Schwangerschaft!

 
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