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Geschrieben von Ani_k am 11.04.2017, 8:24 Uhr

völlig ot, wer kennt sich mit Bebauungsplänen aus?

Zitat: Anders sieht es bei "Versiegelung " von Flächen aus. D.h. du darfst jetzt nicht einfach den Garten Großflächig zupflastern, oder ein Gartenhaus setzen. Dazu braucht es eine Baugenehmigung.

Das stimmt so auch nicht. Es kommt drauf an, wie alt das Haus ist und eben auf die jeweilige Gemeinde.
Wir haben bei uns angerufen und der Herr meinte, dass wir unser ganzes Grundstück zupflastern könnten. Gartenhaus nicht höher als 3 Meter. Alles ohne Baugenehmigung.

 
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