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Geschrieben von bettina_7 am 04.09.2018, 18:33 Uhr

Schwarmwissen Eigenbedarf

Hallo!

Meine SW möchte eine Eigentumswohnung kaufen. In dieser Wohnung wohnt seit sechs Jahren eine Mieterin. Dieser würde dann nach dem Kauf wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Ist das so einfach möglich. Muss man irgendwelche besonderen Kpndigingsfristen einhalten?
Danke schon mal!
Grüße, Bettina

 
10 Antworten:

Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von Pebbie am 04.09.2018, 18:38 Uhr

Das Internet hilft
https://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter-vorgehen.html

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von Felica am 04.09.2018, 19:30 Uhr

Kann man knicken. So leicht bekommt man einen Mieter nur wegen Kauf nicht raus. Da gibt es Wartezeiten. Wie lange hängt von verschiedenen Dingen ab.

Grob kann man aber mit 6 Monaten bis zu einem Jahr rechnen bis man die Mieter raus hat, wenn es ohne Kampf geht. Sonst auch locker 1,5 Jahre bis darüber hinaus. es gilt zwar inzwischen oft nur noch 3 Monate Kündigungsfrist, aber wenn Mieter schon länger drin wohnen ist das utopisch.

Dafür bekommt man vermietete Objekte meistens etwas günstiger. Außer sie werden als Wertanlage angepriesen.

Schau mal hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentuemerwechsel-welche-rechte-haben-mieter.html

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von Mamabeck am 04.09.2018, 20:16 Uhr

Ich würde nie eine vermiete Wohnung kaufen um dann den Mieter rauszuschmeißen. Man nimmt immerhin jemanden sein Zuhause weg, vielleicht sogar einer Familie mit Kindern die sich keine andere Wohnung leisten kann.
Sowas ist asozial!

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von MAMAundPAPA2013 am 04.09.2018, 20:21 Uhr


Nun darf also kein Haus mehr verkauft werden in dem
jemand wohnt?!
Jemanden wegen sowas als asozial zu bezeichnen finde ich asozial.
Und naiv bist du scheinbar noch dazu.

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von Mamabeck am 04.09.2018, 20:23 Uhr

Natürlich darf man das. Aber dann den Mieter rauszuschmeißen finde ich einfach falsch. So nach dem Motto: ich habe Geld, du nicht, Pech gehabt.

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von xIntirax am 04.09.2018, 20:31 Uhr

Eigenbedarf geht erst nach dem Eintrag ins Grundbuch. Zudem hat die Mieterin je nach Mietdauer verlängerte Kündigungsfristen (ab 5 Jahre sind es 6 Monate und ab 8 Jahren 9 Monate). Es muss begründet werden weshalb sie die Wohnung beziehen möchte.

Kurz und knapp gesagt...am besten mit Anwalt machen da man da ne Menge falsch machen kann.

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von bettina_7 am 04.09.2018, 20:46 Uhr

Hallo,

Danke für die hilfreichen antworten. Für asozial halte ich es nicht Eigentum für den Eigengebrauch zu erwerben. Da wären ganz schön viele Menschen asozial. Es gibt nun mal nicht nur leerstehende Wohnungen zu kaufen.
Grüße, Bettina

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von Rina1982 am 04.09.2018, 20:49 Uhr

@Mamabeck
Was ist denn das für eine bescheuerte Denkweise

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von Clivi8 am 04.09.2018, 21:50 Uhr

Das ist aber sehr pauschal gedacht und zudem an der Ausgangsfrage vorbei geantwortet...

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Re: Schwarmwissen Eigenbedarf

Antwort von Smudo am 05.09.2018, 16:42 Uhr

Da gibt es sehr viel zu beachten

Ich hoffe dass das nun nicht blöde klingt
ABER der Mieter hat ganz schöne Rechte.
Aus Sicht des Mieters super

Aus Sicht des Vermieters/neuen Eigentümers
Schwierig.
Die Zeitspanne der Vermietung und ggg besondere Umstände .


Machen das ganze nicht einfach..
Gut beraten lassen.

Liebe Grüße Claudia

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