Geschrieben von bettina_7 am 04.09.2018, 18:33 Uhr |
Schwarmwissen Eigenbedarf
Hallo!
Meine SW möchte eine Eigentumswohnung kaufen. In dieser Wohnung wohnt seit sechs Jahren eine Mieterin. Dieser würde dann nach dem Kauf wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Ist das so einfach möglich. Muss man irgendwelche besonderen Kpndigingsfristen einhalten?
Danke schon mal!
Grüße, Bettina
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von Pebbie am 04.09.2018, 18:38 Uhr
Das Internet hilft
https://ratgeber.immowelt.de/a/kuendigung-wegen-eigenbedarf-so-sollten-vermieter-vorgehen.html
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von Felica am 04.09.2018, 19:30 Uhr
Kann man knicken. So leicht bekommt man einen Mieter nur wegen Kauf nicht raus. Da gibt es Wartezeiten. Wie lange hängt von verschiedenen Dingen ab.
Grob kann man aber mit 6 Monaten bis zu einem Jahr rechnen bis man die Mieter raus hat, wenn es ohne Kampf geht. Sonst auch locker 1,5 Jahre bis darüber hinaus. es gilt zwar inzwischen oft nur noch 3 Monate Kündigungsfrist, aber wenn Mieter schon länger drin wohnen ist das utopisch.
Dafür bekommt man vermietete Objekte meistens etwas günstiger. Außer sie werden als Wertanlage angepriesen.
Schau mal hier: https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentuemerwechsel-welche-rechte-haben-mieter.html
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von Mamabeck am 04.09.2018, 20:16 Uhr
Ich würde nie eine vermiete Wohnung kaufen um dann den Mieter rauszuschmeißen. Man nimmt immerhin jemanden sein Zuhause weg, vielleicht sogar einer Familie mit Kindern die sich keine andere Wohnung leisten kann.
Sowas ist asozial!
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 04.09.2018, 20:21 Uhr
Nun darf also kein Haus mehr verkauft werden in dem
jemand wohnt?!
Jemanden wegen sowas als asozial zu bezeichnen finde ich asozial.
Und naiv bist du scheinbar noch dazu.
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von Mamabeck am 04.09.2018, 20:23 Uhr
Natürlich darf man das. Aber dann den Mieter rauszuschmeißen finde ich einfach falsch. So nach dem Motto: ich habe Geld, du nicht, Pech gehabt.
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von xIntirax am 04.09.2018, 20:31 Uhr
Eigenbedarf geht erst nach dem Eintrag ins Grundbuch. Zudem hat die Mieterin je nach Mietdauer verlängerte Kündigungsfristen (ab 5 Jahre sind es 6 Monate und ab 8 Jahren 9 Monate). Es muss begründet werden weshalb sie die Wohnung beziehen möchte.
Kurz und knapp gesagt...am besten mit Anwalt machen da man da ne Menge falsch machen kann.
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von bettina_7 am 04.09.2018, 20:46 Uhr
Hallo,
Danke für die hilfreichen antworten. Für asozial halte ich es nicht Eigentum für den Eigengebrauch zu erwerben. Da wären ganz schön viele Menschen asozial. Es gibt nun mal nicht nur leerstehende Wohnungen zu kaufen.
Grüße, Bettina
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von Rina1982 am 04.09.2018, 20:49 Uhr
@Mamabeck
Was ist denn das für eine bescheuerte Denkweise
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von Clivi8 am 04.09.2018, 21:50 Uhr
Das ist aber sehr pauschal gedacht und zudem an der Ausgangsfrage vorbei geantwortet...
Re: Schwarmwissen Eigenbedarf
Antwort von Smudo am 05.09.2018, 16:42 Uhr
Da gibt es sehr viel zu beachten
Ich hoffe dass das nun nicht blöde klingt
ABER der Mieter hat ganz schöne Rechte.
Aus Sicht des Mieters super
Aus Sicht des Vermieters/neuen Eigentümers
Schwierig.
Die Zeitspanne der Vermietung und ggg besondere Umstände .
Machen das ganze nicht einfach..
Gut beraten lassen.
Liebe Grüße Claudia
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