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Geschrieben von Johanna3 am 21.02.2017, 16:27 Uhr

Schadensersatz bei der Tagesmutter

Ganz klar: Du hast Pech gehabt. Bestimmt hast du auch daraus gelernt: Gib deinem Sohn einen preiswerteren Rucksack mit.

Wäre ich die Tagesmutter von der diesbezüglich Schadensersatz gefordert würde, hätte ich keine Probleme damit, den Betreuungsplatz zu kündigen.

 
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