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Geschrieben von Zicke2015 am 17.01.2017, 18:21 Uhr

Rechtslage mangelhafte Lieferung

Mangelhafte Lieferung

Bei der mangelhaften Lieferung liegt ein mangel in der Art, Menge oder Qualität der Ware vor. Es besteht die Möglichkeit der Rüge (unverzüglich nach Entdeckung des Mangels), Ersatzlieferung oder Minderung des Mangels. Außerdem kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und im Einzelfall eine Schadensersatzforderung an den Verkäufer stellen.

Beispiel: Der Käufer stellt bei Lieferung der Couch fest, dass das Polster bereits an einigen Stellen gerissen ist. Da hier eine mangelhafte Lieferung vorliegt, steht es dem Käufer frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

 
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