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von Honey58  am 30.10.2014, 15:11 Uhr

partner in meine wohnung aufnehmen

Also, ich bin etwas schreibfaul. Deswegen lies dir das mal bitte durch:

"Der Aufnahme eines Lebensgefährten in die Wohnung des Mieters muß der Vermieter regelmäßig zustimmen. Voraussetzung ist nach § 553 BGB, daß der Mieter dem Vermieter sein berechtigtes Interesse darlegt und in der Person des Lebensgefährten kein wichtiger Grund liegt, die eine Gebrauchsüberlassung an diese Person für den Vermieter unzumutbar erscheinen lassen und die Wohnung durch die Aufnahme des/der Dritten nicht überbelegt wird."

Heißt nichts anderes als das dein Vermieter zustimmen muss, wenn er keinen wichtigen Grund vorweisen kann wieso ein Einzug nicht gewünscht ist.

Wie sich das mit dem Amt verhält, weiß ich nicht. Damit kenne ich mich nicht genügend aus. Hat dein Lebenspartner ein eigenes Einkommen?

 
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