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Geschrieben von Maiglück2015 am 04.10.2016, 20:44 Uhr

Öffentlicher Dienst-Kennt sich jemand aus?

Nein. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Ich war zweimal je ein Jahr in Elternzeit. War damals noch in Probezeit (Beamte). Sowohl meine Probezeit als auch meine Stufensteigerung wurden durch die Elternzeit gehemmt. D.h. nur wenn ich arbeite, steigt meine Stufe.

Aus dem Gesetz: "Ein Aufstieg in eine höhere Stufe setzt eine ununterbrochene Tätigkeit in der jeweiligen Entgeltgruppe für einen bestimmten Zeitraum voraus. Einer ununterbrochenen Tätigkeit gleichgestellt werden etwa Mutterschutzzeiten, Zeiten eines bezahlten Urlaubs oder Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen. Eine Elternzeit wird hingegen nicht als ununterbrochene Tätigkeit angesehen. Sie wird für eine Dauer von bis zu fünf Jahren nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet."

 
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