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von Patti1977  am 01.10.2010, 11:09 Uhr

Morgen :) Und eine Frage zum Thema Geburtsurkunde

dort, wo sie lebt, ist sie am besten aufgehoben. als sorgeberechtiger vater kann er sich ne zweitausfertigung besorgen. da du die behördengänge machst, brauchst du das teil eher. um nichts in der welt würde ich die freiwillig rausrücken.

 
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