Geschrieben von pivi am 05.08.2014, 17:02 Uhr |
Mieter und Zahlungsmoral........
ich könnt grad aus der Haut fahren. 2 Mieter von uns bekommen vom Amt die Miete bezahlt.Beide haben eine Abtrittserklärung unterschrieben, so dass die Miete direkt auf unser Konto kommt.
Mieter 1 Familienvater / 2 Kinder.
Mieter 2 Student /Freundin und Säugling.
Jetzt kam von beiden seit 2 Monaten keine Miete mehr.Hab mich dann mal beim Amt nachgefragt, woran es liegt.( Haben von beiden die Vollmacht um Auskunft vom Amt zu bekommen).
Tja,Die Dame war sehr nett am Telefon, ( gut, dass sie anrufen ich wollte mich diese Woche bei Ihnen melden). BEIDE Mieter haben die Abtrittserklärung widerrufen ( steht ihnen zu ).Ruums.
Bin vorhin ans Haus gefahren um mal nachzufragen.Hab dann unseren Hausmeister getroffen.Der bekam von beiden den Schlüssel für die Wohnungen.Er wusste schon seit Mai Bescheid.
Der Knaller beide sind in UUUUUURRRRlaub.
Mieter 1 für 6 Wochen in der Türkei ( Heimaturlaub mit der ganzen Familie)
Mieter 2 ebenso für 4 Wochen auf Heimaturlaub/ da die Großeltern ja noch nicht das Baby gesehn haben.
Spinn ich den.Der doofe Vermieter kann ja auf seine Miete verzichten.Dann soll der doch mal kurz dass Amt spielen.
Also war dies doch mehr als vorsätzlich und schon länger geplant.
Man hätte ja mal auch kurz mit uns reden können,wir sind in Keinsterweise Unmenschen.
Aber so und in dieser Art und Weise gehts auch nicht.
Ich glaub die sind sich der Tragweite nicht bewusst. ( Wo sie doch genau wissen dass mein Mann Anwalt ist).
Lg
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von Littlecreek am 05.08.2014, 17:06 Uhr
Tja, dann wär ich jetzt genau so fies und würde erstmal fristlos kündigen, sobald sie mit mehr als 2 Monatsmieten im Rückstand sind
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von Zwurzenmami am 05.08.2014, 17:09 Uhr
Kündigung schreiben und raus damit. Schön, wenn die sich Urlaub leisten können, aber keine Miete zahlen.
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von pivi am 05.08.2014, 17:09 Uhr
Sind schon in Vorbereitung, und werden heute durch Boten zugestellt.
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von desire am 05.08.2014, 17:10 Uhr
lässt du dir denn die Miete immer bar geben??
würd ich nicht machen....Dauerauftrag sollen die Mieter machen Datum macht man sich aus oder bestimmt es, fertig......da wäre ich nicht so gutgläubig.
Desire
Antwort von das_echte_zwergchen84 am 05.08.2014, 17:13 Uhr
"ich könnt grad aus der Haut fahren. 2 Mieter von uns bekommen vom Amt die Miete bezahlt.Beide haben eine Abtrittserklärung unterschrieben, so dass die Miete direkt auf unser KONTO kommt."
Re: @desire
Antwort von pivi am 05.08.2014, 17:14 Uhr
Die Miete wurde vom Amt direkt auf unser Konto überwiesen.Der Mieter hat aber das Recht die Abtrittserklärung jederzeit zu widerrufen.
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von Littlecreek am 05.08.2014, 17:14 Uhr
Woraus schließt du eine Barzahlung. Hab ich so nicht verstanden. Das Amt zahlt doch nicht bar
Re: Desire
Antwort von desire am 05.08.2014, 17:14 Uhr
ajo....^^....trotzdem kapier ich das grade nicht warum das Geld dann nicht dahin kommt wos hinsoll....das Amt macht das doch normalerweise pünktlich.
Re: @desire
Antwort von desire am 05.08.2014, 17:14 Uhr
achso und das haben die gemacht ...na dann raus damit haben die anderen recht.
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von desire am 05.08.2014, 17:15 Uhr
ja ne......hab mich vertan...^^
Re: Desire
Antwort von Zero am 05.08.2014, 17:16 Uhr
Die Mieter haben der Abtrittserklärung widerrufen und somit wird das Gesamte (die Miete) auf das Konto der Mieter überwiesen und nicht mehr auf das Konto des Vermieters.
Re: Desire
Antwort von desire am 05.08.2014, 17:17 Uhr
ja....ich brauch etwas länger heute...^^
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von bea+Michelle am 05.08.2014, 17:22 Uhr
Dann haben die anscheinend sauber die miete fuer den urlaub einbehalten unglaublich
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von Christine70 am 05.08.2014, 17:28 Uhr
natürlich haben sie das und das sollte folgen haben.
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von kaathii am 05.08.2014, 17:29 Uhr
Hmm haben sich die beiden mieter wohl abgesprochen.
Ein zufall wird es nicht sein, das beide zur gleichen zeit von der abtrittserklärung zurück treten und 2 monate nicht zahlen...
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von susafi am 05.08.2014, 17:36 Uhr
Mmh, tolle Sache... wenn sie die Miete für ihren Urlaub genommen haben, frage ich mich wie sie die Zahlungen nachholen wollen. Auf Raten? Nach 3 fehlenden Monatsmieten kannst du kündigen. Frage mich halt nur wie das weiter geht wenn sie die Kündigung nun bekommen und aber noch ne Weile verschwunden sind. Wann kommen die denn wieder?
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von Renate Richter am 05.08.2014, 17:37 Uhr
nichts als Vermutungen,
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von bea+Michelle am 05.08.2014, 17:39 Uhr
Vor allem was macht ihr, wenn die dann nicht ausziehen?da gab es ja auch schon die dollsten Geschichten
ZU FRÜH
Antwort von Littlecreek am 05.08.2014, 17:43 Uhr
Sie müssen mehr als als zwei Monatsmieten im Rückstand sein, sonst ist die Kündigung nicht rechtens. Dann allerdings kannst Du fristlos kündigen
Kenn ich zur Genüge....
Antwort von roxithro am 05.08.2014, 17:48 Uhr
Mein Vater, auch Rechtsanwalt, hatte diverse Wohnungen in München. Ständig nur Scherereien mit säumigen Mietern. Frech, dreist....bis es ihm zu blöde wurde und er den größten Teil abgestoßen hat.
Wenn ich es nicht miterlebt hätte, würde ich nicht glauben können , wozu Menschen in der Lage sind.....
Nein, passt nach 543 (2) Nr 3a BGB mit genau 2 Monaten
Antwort von hubbabubba am 05.08.2014, 18:12 Uhr
Aber was für ein Aufwand!
Würde trotzdem kündigen, vielleicht fristgerecht, um denen mal einen gehörigen Schrecken einzuladen :-) Dann kommen sie ganz schnell zum reden. Und dann kann man die KÜ ja immer noch zurück nehmen...
Re: Nein, passt nach 543 (2) Nr 3a BGB mit genau 2 Monaten
Antwort von hubbabubba am 05.08.2014, 18:13 Uhr
EinzuJAGEN. Worterkennung....
das pivis Mann RA ist, wird er schon wissen was er tut
Antwort von Zwurzenmami am 05.08.2014, 18:17 Uhr
..........
Re: Nein, passt nach 543 (2) Nr 3a BGB mit genau 2 Monaten
Antwort von -chOcO- am 05.08.2014, 18:19 Uhr
Es ist jetzt die 2. Miete und wir haben den 5. des Monats. Das Geld kam mit Glück am Donnerstag. Wenn dann am Freitag der Dauerauftrag rausgegangen sein sollte, könnte es also sein dass das Geld noch kommt.
Re: Mieter und Zahlungsmoral........
Antwort von dkteufelchen am 05.08.2014, 19:13 Uhr
und vor allem dem amt schriftlich mitteilen, dass sie keine miete zahlen.
gibt dann von anderer seite auch nochmal ärger.
sie müssen nämlich das Geld für die miete auch dafür ausgeben.
Re: das pivis Mann RA ist, wird er schon wissen was er tut
Antwort von pivi am 05.08.2014, 19:18 Uhr
genau. Ist auch noch Vorstand des Vermietervereins....und damit sein täglich Brot.......
Dumm gelaufen.......Miete ist fällig am dritten Werktag eines Monats....und nachdem der letzte Monat auch schon fehlt ist von einem Dauerauftrag wohl nicht auszugehen.........
Kündigungen wurden vorhin zugestellt.
Mieter 1 kommt Mitte September ( Pech gehabt )
Mieter 2 kommt Ende August.
Wie gesagt, man hätte auch mit uns reden können. Unvorhergesehen Dinge passieren immer mal. Und wir haben auch schon öfters Ratenzahlung angeboten.
Aber dass ist einfach nur dreist.
Nächstes mal sag ich dem Wasser und Gasversorger....sorry ich zahl leider nichts .....weil ich in die Karibik/Afrika/Asien oder sonstwo in Urlaub will.
Können die Mieter halt nicht heizen und müssen sich ihr Wasser am Brunnen holen.
Sorry, aber ich bin echt stinkig.
LG
Re: das pivis Mann RA ist, wird er schon wissen was er tut
Antwort von susafi am 05.08.2014, 19:35 Uhr
Pech gehabt? Räumst du ihm die Wohnung leer oder wie läuft das?
Re: das pivis Mann RA ist, wird er schon wissen was er tut
Antwort von bea+Michelle am 05.08.2014, 19:36 Uhr
Pivi: zu recht wäre ich auch
Re: das pivis Mann RA ist, wird er schon wissen was er tut
Antwort von kati1976 am 05.08.2014, 19:38 Uhr
Ich wäre auch sauer und ich würde auch kündigen!
Re: Das denke ich mir auch, dass Dein Mann wissen wird, was geht.
Antwort von Franke am 05.08.2014, 22:12 Uhr
Bis wann müssen sie dann raus sein?
Und bis wann könnten sie tatsächlich raus sein, wenn sie sich mit allen Mitteln dagegen spreizen?
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