Geschrieben von M.S. am 24.04.2014, 22:31 Uhr |
Landeserziehungsgeld-Frage
Bitte :-)
Ich tipp dir das mal eben ab:
"Anspruch besteht erst, wenn die Eltern die ihnen zustehenden Monatsbeträge für das Elterngeld vollständig verbraucht haben. Da den Eltern gemeinsam bzw. Alleinerziehenden grundsätzlich 14 Monatsbeträge zustehen können, kann es im Regelfall erst vom ersten Tag des 15. Lebensmonats, längstens bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden"
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