von Cojote am 29.05.2018, 12:37 Uhr |
Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Hallo,
ich musste jetzt meinen Job kündigen.
Und habe per mail eine Bestätigung bekommen wo drin steht“Wir gewähren die Inanspruchnahme des Resturlaubes bis zum 30.6.2018. Sollte der Resturlaub nicht ausreichen, stellen wir Sie unter Fortzahlung Ihrer Bezüge frei“.
Heißt das ich bin unter vollem gehalt frei gestellt bis vertragsende?
Vielen dank im voraus.
Re: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Antwort von lilly1211 am 29.05.2018, 12:41 Uhr
Ich kenne mich zwar nicht aus mit Arbeitsrecht, aber für mich heißt es das ja: Du bleibst zuhause, bekommst dein Geld aber trotzdem.
Ich hatte den Fall bereits zwei mal genau so.
In einem Fall war ein großer Bestandteil der Bezüge Provision - die musste mir natürlich auch bezahlt werden nach dem Durschnitt der letzten Monate!
Re: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Antwort von Mutti69 am 29.05.2018, 12:42 Uhr
Ja, kann höchstens sein, dass Zulagen (Schichtarbeit) nicht bezahlt werden.
Re: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Antwort von Mutti69 am 29.05.2018, 12:43 Uhr
...aber auch nur aus Erfahrung!
Re: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Antwort von mausebär2011 am 29.05.2018, 12:49 Uhr
Bei uns in der Firma ist das völlig üblich. Also sag ich auch mal ja.
Hier hat man nämlich die Befürchtung das Ware "versehentlich" weg kommt/kaputt geht weil man vielleicht nicht mehr richtig "aufpasst" wenn man eh schon gekündigt ist/hat....
Re: Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?
Antwort von DanniL am 29.05.2018, 14:07 Uhr
Genau, erst wird der Urlaub verbraucht, damit nichts mehr ausgezahlt werden muss und dann bist du freigestellt.