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Geschrieben von nest118 am 18.07.2017, 19:53 Uhr

Job-Frage

Darf ein Arbeitgeber seinen Angestellten kündigen, weil der Ehepartner des Angestellten bei der Konkurrenz einen Job angenommen hat? Vertraglich ist nichts festgelegt.

LG

 
10 Antworten:

Re: Job-Frage

Antwort von Lucylu am 18.07.2017, 19:55 Uhr

Schwierige Sache ist das auch die offizielle Begründung (in der Kündigung)?

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Re: Job-Frage

Antwort von Kater Keks am 18.07.2017, 19:56 Uhr

Du meinst wegen Interessenkonflikt?

Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Wissen tue ich es aber nicht.

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Re: Job-Frage

Antwort von nest118 am 18.07.2017, 19:58 Uhr

Nein, aber es wurde im Gespräch angedeutet.

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Re: Job-Frage

Antwort von nest118 am 18.07.2017, 20:01 Uhr

Der Arbeitgeber hat wohl Angst, dass Firmengeheimnisse bei der Konkurrenz ankommen.

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Re: Job-Frage

Antwort von hormoni am 18.07.2017, 20:02 Uhr

steht das so in der Kündigung?

Würde ich so nicht akzeptieren und den Betriebsrat einschalten...

LG

h

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Re: Job-Frage

Antwort von Fru am 18.07.2017, 20:02 Uhr

Als offiziellen Grund kann ich mir das nicht vorstellen. Nehmen wir mal an, ich lerne auch einen Typen aus der Gastro kennen, er wird dann wohl zwangsläufig bei der Konkurrenz arbeiten... Sonst müssten ja alle Paare (aus der gleichen Branche) in der gleichen Firma beschäftigt sein...

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Re: Job-Frage

Antwort von nest118 am 18.07.2017, 20:06 Uhr

Das weiß ich nicht. Es geht, zum Glück, nicht um uns.
Mich würde einfach nur interessieren, ob das wirklich einfach so geht. Ich kann es mir auch nicht vorstellen.

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Re: Job-Frage

Antwort von Rosinchen78 am 18.07.2017, 20:18 Uhr

Ich denke nicht, dass die Kündigung offiziell erlaubt ist. Weiß es aber auch nicht.

Kenne ein Ehepaar, die bei Konkurezunternehmen arbeiten. Wüßte nicht, was sie sich zu Schulden kommen lassen, wenn jeder seinen Job macht.

Betriebsrat fragen, notfalls müssen die Betroffenen mal nen Anwalt, Arbeitsgericht usw.

LG Rosinchen

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Re: Job-Frage

Antwort von MeineGüte am 18.07.2017, 20:37 Uhr

Ist vertraglich eine Schweigepflicht vereinbart?

Das von dir geschilderte sollte doch wirklich kein Grund für eine Kündigung sein.

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Ich danke euch...

Antwort von nest118 am 18.07.2017, 20:47 Uhr

.... für eure Antworten.

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