Geschrieben von mozipan am 15.06.2010, 17:13 Uhr |
Geld zurück oder Gutschein???
Erstattung oder Nacherfüllung § 437 ff BGB
Es findet eine Wandlung des Kaufvertrages statt, da Nacherfüllung in eurem Fall ja ausgeschlossen wurde. Wandlung des Kaufvertrages erfolgt Zug um Zug. Man muss keine Gutschrift akzeptieren.
Geschäftsinhaber oder Filialleiter verlangen!
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- Geld zurück oder Gutschein??? - steda82 15.06.10, 15:59
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - PatriciaKelly 15.06.10, 16:01
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - steda82 15.06.10, 16:03
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - PatriciaKelly 15.06.10, 16:03
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - Anja+Calvin 15.06.10, 16:03
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - süssmäulchen 15.06.10, 16:03
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - steda82 15.06.10, 16:03
- Re: Schau mal hier - Mamamia68 15.06.10, 16:06
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - mozipan 15.06.10, 17:13
- Re: Geld zurück oder Gutschein??? - PatriciaKelly 15.06.10, 16:01
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