Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

von Mutti69  am 21.10.2019, 11:29 Uhr

Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch

Die verkürzte Kündigungsfrist ist eigentlich nicht zulässig, ich würde daher vorsichtshalber mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen rechnen und auch kündigen. Also z.B. zum 30.11. Kündigung abgeben 4 Wochen vorher, also jetzt Ende Oktober. Früher abgeben geht doch immer.

Der Urlaub rechnet sich anteilig. Wenn dein Mann im Dezember nicht mehr in der Firma ist, dann reduziert dich der Urlaub um die 1/12 des Gesamturlaubs. Den noch ausstehenden Urlaub kann er im November nehmen und dementsprechend früher aus der Firma ausscheiden. Auszahlen geht auch.

Alles ohne Gewähr, aber so meine Erfahrung.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.