von Mutti69 am 21.10.2019, 11:29 Uhr |
Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch
Die verkürzte Kündigungsfrist ist eigentlich nicht zulässig, ich würde daher vorsichtshalber mit der gesetzlichen Frist von 4 Wochen rechnen und auch kündigen. Also z.B. zum 30.11. Kündigung abgeben 4 Wochen vorher, also jetzt Ende Oktober. Früher abgeben geht doch immer.
Der Urlaub rechnet sich anteilig. Wenn dein Mann im Dezember nicht mehr in der Firma ist, dann reduziert dich der Urlaub um die 1/12 des Gesamturlaubs. Den noch ausstehenden Urlaub kann er im November nehmen und dementsprechend früher aus der Firma ausscheiden. Auszahlen geht auch.
Alles ohne Gewähr, aber so meine Erfahrung.
- Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Filelal 21.10.19, 11:13
- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Mutti69 21.10.19, 11:29
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- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Tine838 21.10.19, 11:55
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- Re: Frage zu Kündigung und Urlaubsanspruch - Berlin! 21.10.19, 21:07
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