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Geschrieben von Babybauch November13 am 28.11.2017, 10:40 Uhr

Elternzeit

Guten Morgen,

kann mir jemand sagen, wie flexibel ich in der Aufteilung der Elternzeit sein kann?
Grundsätzlich habe ich vor, 2 Jahre Elternzeit zu nehmen.
Dies hängt aber hauptsächlich damit zusammen, dass unsere wirtschaftlichen Verhältnisse so bleiben, wie wir sie zum jetzigen Zeitpunkt einschätzen können.
Da sich diese heut zu Tage ja relativ schnell ändern können, überlege ich gerade, was das Schlauste wäre bzw. was überhaupt möglich ist.
Kann ich 2 Jahre beantragen und wenn nötig die Elternzeit nach einem Jahr abbrechen oder soll ich besser 1 Jahr beantragen und kann dann "spontan" noch ein Jahr hintendran hängen, wenn ich merke, dass finanziell alles passt?

Danke schon mal

 
5 Antworten:

Re: Elternzeit

Antwort von LaLeMe am 28.11.2017, 11:45 Uhr

Ich habe 3 genommen und bin nach 2 wieder gekommen.red doch mal mit deinem chef, wie es sinnvoll ist. wie lange jemand eingestellt wird,

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Re: Elternzeit

Antwort von Lewanna am 28.11.2017, 13:36 Uhr

Soweit ich weiß muss man sich für 2 Jahre festlegen. Also wenn du nur eins nimmst kannst du nicht auf 2 verlängern.
Also lieber 2 nehmen mit der Option im 2. Jahr Teilzeit in Elternzeit zu Arbeiten. Bis zu 30 Stunden darf man ja.
LG

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Re: Elternzeit

Antwort von Danyshope am 28.11.2017, 17:41 Uhr

Rat wäre, melde 2 Jahre an, verlängern kannst du im Fall der Fälle immer noch. Dann auch ohne Zustimmung des AG. Meldest du weniger wie 2 Jahre an, kann er der Verlängerung von zB ein Jahr auf 2 Jahre widersprechen. Du müsstest dann notfalls kündigen.

Was immer geht, ist das man innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeitet. Wäre also dann Plan B wenn es finanziell nicht klappt. Arbeiten kannst du dann bei deinem eigentlichem AG, oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Frü den Übergang bis du dann was hast - wenn dein AG keine TZ-Stelle anbieten kann/muss, kannst du sofern du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst dann sogar anteilig ALG1 bekommen - auch innerhalb der EZ. Weiterer Vorteil, solange du dich in EZ befindest - selbst dann wenn du innerhalb dieser arbeitest - kann dich dein AG nicht so einfach kündigen. hast den gleichen Kündigungsschutz wie wenn du schwanger bist. Und für alle Frauen die eh planen nicht wieder in VZ einzusteigen so schnell bietet sich TZ innerhalb der EZ auch an, bei weiterem Kinderwunsch erst recht - wegen höherem Mutterschutzgeld. wenn man die kompletten 3 Jahre EZ genutzt hat kann man sich immer noch entscheiden ob man seinen VZ-Vertrag dauerhaft in einen TZ-Vertrag teilkündigt.

Rat kann also eigentlich in (fast) allen Fällen nur raten, mindestens 2 Jahre anmelden, Außer es ist 1000000% sicher das man vor Ablauf der 2 Jahre wieder in VZ einsteigen will/muss.

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Re: Elternzeit

Antwort von Danyshope am 28.11.2017, 17:43 Uhr

Davon ab, im absoluten Härtefall, wie das man sich zB trennt, der Mann verstirbt oder sonstwas schwerwiegendes (keine Schwangerschaft), kann man die EZ immer vorzeitig beenden. Verlängern wie gesagt ist aber nicht so leicht.

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Re: Elternzeit

Antwort von Babybauch November13 am 28.11.2017, 20:15 Uhr

Danke

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