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Geschrieben von sternenfee75 am 11.10.2016, 19:09 Uhr

Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen!

Naja, manchmal hat man nach der Geburt auch anders im Kopf.
Richtig ist, dass man normal 1 Woche nach der Geburt Zeit hat(ausser z.B.Frühchen), rechnerisch beginnt die EZ ab Geburt, man ist erst aber im Mutterschutz. Am besten gibt man die Endzeit an, wenn du z.B. 2 Jahre nimmst, musst du am 2. Geburtstag wieder arbeiten.

 
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