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von Littlecreek  am 26.05.2016, 19:46 Uhr

Doch die gibt es

Ohne Narnia in Schutz nehmen zu wollen
Es ist möglich wenn
- das Kind zurückgestellt wird - das bestreitet sie
- das Kind auf Antrag der Eltern wiederholt
- das Kind auf eine Schule geht, die das erste Schuljahr über zwei Jahre streckt
In keinem dieser Fälle wäre das Kind Sitzenbleiber und dennoch bereits 9 Jahre alt ist in der zweiten Klasse
Zwei meiner Söhne waren 9 in der 2. Klasse. Keiner der beiden blieb sitzen. Und das wichtigste, sie haben das Recht erhalten, die Schulpflicht zu verlängern, was bedeutet, hätten sie wirklich mal wiederholen müssen, hätten man ihnen das trotz erreichen der Altersgrenze das nicht verweigern können. Einer macht seinen Abschluss nächstes Jahr und einer ist längst fertig - weiterführende Schule

 
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