Geschrieben von Fru am 28.07.2014, 12:59 Uhr |
Darf man das??? Autoverkauf...
Wenn man ein Auto privat verkauft, gilt da immer der Grundsatz "gekauft wie gesehen"?
Ich habe neulich eine Verkaufsanzeige für ein Auto gesehen, wo das Auto sooooooooo super beschrieben wurde, auch technisch Einwandfrei....ich weiß aber, das dem nicht so ist...gut, das ist nicht meine Sorge, ich will es weder kaufen noch verkaufen, aber wie sieht das rechtlich aus? Ist das das Risiko eines Privatkaufes? Auch wenn der Besitzer genau weiß, das es eigentlich Schrott ist?
LG
Re: Darf man das??? Autoverkauf...
Antwort von Mutti69 am 28.07.2014, 13:00 Uhr
Nein, beim Autokauf gilt ausdrücklich NICHT “gekauft wie gesehen“. Mängel die dem VK bekannt waren, müssen angegeben werden!
LG
Re: Darf man das??? Autoverkauf...
Antwort von -chOcO- am 28.07.2014, 13:02 Uhr
"Gekauft wie gesehen" gilt nicht immer. Beim arglistigen Verschweigen von schweren Mängeln kann der Verkäufer dennoch haftbar gemacht werden
http://kanzleiundrecht.wordpress.com/2012/02/29/rechtsirrtum-gekauft-wie-gesehen/
Re: Darf man das??? Autoverkauf...
Antwort von Princess01 am 28.07.2014, 13:03 Uhr
Sehr schwer! Meine Bekannte hat da grad nen Rechtsstreit wegen.
Am besten bei Privat nen Gutachter drauf gucken lassen.
Denn wenn man es gekauft hat und die das Geld gleich ausgeben steht man erstmal da.
Sie hat aber im Grunde Recht wenn der Mangel schon bestanden hat bzw AGB s nicht vorhanden sind trotz zugesichert.
Re: Darf man das??? Autoverkauf...
Antwort von mf4 am 28.07.2014, 13:04 Uhr
arglistig verschwiegene Mängel
sowas ist auch bei Privatverkäufen nicht erlaubt
ein wenig wäre es meine Sorge, denn kaputtes Auto... Unfall... Tod... nicht lustig
Re: Darf man das??? Autoverkauf...
Antwort von desire am 28.07.2014, 13:15 Uhr
da kann man sich rumstreiten....
deshalb...wenn man gebraucht kauft vor Kaufabwicklung immer erst zum ÖAMTC oder ADAC und begutachten lassen.
Nein mf4
Antwort von Fru am 28.07.2014, 13:37 Uhr
Lebenswichtige Mängel sind es nicht!