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Geschrieben von Hubbeldubbel am 11.01.2017, 22:10 Uhr

Berechtigt abschleppen zu lassen?

Bzgl. Abschleppen lassen und Kosten dann tragen. Las ich jetzt in einigen Beiträgen.

Ich lasse mich gern eines Besseren belehren aber soweit mir bekannt, ist eine Privatperson nicht berechtigt auf ÖFFENTLICHEM GEBIET abschleppen zu lassen. Kenne kein Abschleppunternehmen was bei klarem Verstand ist und das tut.

Eine Privatperson entscheidet doch nicht darüber was Recht und Unrecht ist, ebenso nicht das Abschleppunternehmen. In dem Fall ist das Ordnungsamt zuständig. (Die Abschleppung wäre dann ein Verwaltungsakt (VA = Hoheitliche Maßnahme, einer Behörde, zur Regelung eines Einzelfalls, auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, mit Außenwirkung §35 VwVfG)).

Wenn dies anders wäre könnte man ja willkürlich Abschleppungen veranlassen, weil man x oder y nicht mag. Natürlich bliebe man dann auf den Kosten sitzen ...müsste evtl. noch Schadenersatz leisten aber wer Geld hat und stunk machen will.

Wenn jemand was weiß bitte um Antwort.

Privatgrund ist klar (Aldi, der Nachbar usw.). Abschleppen, Vorkasse, Geld wieder holen
aber auf öffentlicher Straße?

 
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