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Geschrieben von mausebär2011 am 30.08.2016, 12:42 Uhr

Bei uns gilt das Dreistigkeitsprinzip!

Wir buchen Urlaub immer im frühen Sommer und wenn mein Mann seinen Urlaubsantrag dann im Oktober/November abgeben muss trägt er ihn so ein wie wir eben gebucht haben.

Ist da wer anders eingetragen hat derjenige eben Pech. Wir haben gebucht, das hat Vorrang.

Vor 7/8 Jahren als wir das erste mal gemeinsam die Urlaubspläne durchgegangen sind war das noch anders muss ich dazu aber sagen.
Mein Mann nimmt zb.immer in der selben Maiwoche Urlaub da er dann Geburtstag hat. Eine andere Kollegin hat da auch Geburtstag und so schlossen wir sie immer mit in unsere Pläne ein damit auch sie die Chance hat an ihrem geburtstag Urlaub nehmen zu können (hier darf nie mehr als 1 Person im Urlaub sein).
Über die Jahre hat sich das aber stark geändert, die Kollegen gingen in Rente, wechselten in andere Abteilungen und die neuen waren eben A*schgeigen und scherten sich einen Dreck um Urlaubsabsprachen.

Wir gingen dabei grundsätzlich immer unter. Daher herrscht bei uns seit 3 Jahren das Dreistigkeitsprinzip.


Sonst würden wir nie Urlaub machen können wie wir das gerne hätten.



Ich selber kann Urlaub nehmen wie ich will und das auch kurzfristig. Ich muss min. 14 Tage vorher bescheid geben. Kann also planen wie ich will.
Aber ich gebe das immer schon recht früh bekannt weil es sonst für meine Vertretung einfach zu stressig wird sich so kurzfristig drum zu kümmern.
Ich weiss ja aber auch schon lange vorher wie ich Urlaub nehmen will da ich ihn jedes jahr zur selben Zeit nehme.

 
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