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Geschrieben von Mirze am 29.09.2010, 9:18 Uhr

Anspruch auf Hebamme - Wie lange?

Wie lange hat man im Wochenbett eigentlich Anspruch auf eine Hebamme?

LG Mirze

 
6 Antworten:

Re: Anspruch auf Hebamme - Wie lange?

Antwort von mozipan am 29.09.2010, 9:23 Uhr

Also normalerweise die gesamte Mutterschutzzeit, sprich 8 Wochen. Wenn man stillt, kann man auch noch so lange wie man stillt bei der Hebamme bei Stillproblemen um Hilfe bitten. So war es zumindest zu der Zeit als ich im WB war.

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Achso vergessen:

Antwort von mozipan am 29.09.2010, 9:26 Uhr

Anspruch auf Hausbesuche durch die Hebamme hat man bis zum 10. Tag nach der Geburt. Meine Hebamme kam aber auch noch danach. Sie kam das letzte Mal zu mir nach Hause, da war mein Kind so 2,5 bis 3 Wochen alt.

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Re: Anspruch auf Hebamme - Wie lange?

Antwort von jan74 am 29.09.2010, 9:26 Uhr

schau mal

http://www.hebammensuche.de/hebhilfe.html

lg

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Re: Anspruch auf Hebamme - Wie lange?

Antwort von Tabsi83 am 29.09.2010, 9:26 Uhr

auf jeden Fall viel länger als die 8 Wochen. Meine Hebamme kam und hat den kleinen gewogen damals. Das zog sich ne ganze Weile. Hat sich meine KS-Narbe angeschaut und meine Möpse wegen Stillen usw.

Man kan sie lange in Anspruch nehmen. Egal ob man stillt oder nicht.

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Re: Anspruch auf Hebamme - Wie lange?

Antwort von Tabsi83 am 29.09.2010, 9:28 Uhr

hmmm ok, bei mir was das anders.

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Ne, definitiv nur die 8 Wochen.

Antwort von mozipan am 29.09.2010, 9:29 Uhr

Mit der 10-Tage-Frist für Hausbesuche sind die Hebammen oft viel großzügiger und bekommen das schon irgendwie abgerechnet. Manchmal machen sie es dann auch einfach so. Viele Hebammen sind Idealisten und nehmen in Kauf, dass manchmal ein Besuch nötig ist, der dann nicht mehr bezahlt wird.

Aber über die 8 Wochen hinaus hat man nur noch Anspruch bei Stillproblemen und dann auch nur noch 2 oder 3 Mal soweit ich weiß.

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