Geschrieben von Danyshope am 20.05.2016, 18:17 Uhr |
4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung
4te Jahr Elternzeit gibt es nicht. Außer bei Mehrlingen. Also bleibt nur Arbeit kündigen oder unentgeltlich freistellen lassen. Heißt dann aber auch Problem Krankenversicherung und Co.
Sinnvollste Lösung, andere Betreuung suchen oder eine Arbeitsstelle vor Ort wo es dann lohnt sich bei der Betreuung mit dem Mann abzuwechseln. Alternative, AG fragen wegen Heimarbeit (wenn möglich), Teilzeit und Mann auch Teilzeit - wenn das machbar ist.
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- 4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung - MaDa 20.05.16, 17:57
- Re: 4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung - -chOcO- 20.05.16, 18:12
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- Re: 4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung - Pebbie 20.05.16, 18:23
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- Re: 4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung - kanja 20.05.16, 20:55
- Re: 4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung - Silvia3 20.05.16, 22:06
- Re: 4. Elternjahr Freistellung Arbeit / krankenversicherung - Oktaevlein 20.05.16, 22:24
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