Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Tomito am 11.02.2014, 22:45 Uhr

Für die, die es noch Interessiert (5 in 1. Hilfe):

Auf dem Zeugnis steht tatsächlich ein "Mangelhaft" in 1. Hilfe, auf einem Zettel (Fördermassnahmen) stand: "Du fehlst zu häufig im Unterricht" - allerdings stehen auf dem Zeugnis 0 unentschuldigte Fehlstunden (entschuldigte Stunden stimmen, da sie zweimal im Laufe des Halbjahrs krank war). Bei einem anderen Kind (ebenfalls 5 in 1. Hilfe) in der Klasse steht "Du bist nur körperlich anwesen, Du musst dem Unterricht auch geistig folgen" - daher vermute ich, dass er meine Tochter tatsächlich als "fehlend" notiert hatte.

Ich habe mit dem Klassenlehrer gesprochen, der sich nach Vorlegen der Mitschriften die Note nicht erklären kann. Der Fachlehrer ist immer noch krank, die Anwesenheitsliste des Kurses liegt nicht vor (nach der Aussage meiner Tochter hat der Fachlehrer sie verbasselt)

Es ist für mich das erste mal, dass ich eine Note beanstande (und meine Tochter ist alles andere als ein guter Schüler) - aber hier bin ich wirklich sauer und finde die Note unberechtigt!

 
2 Antworten:

Re: Das heißt also,

Antwort von Franke am 12.02.2014, 0:28 Uhr

diese eine Schule gibt zu einem Zeitpunkt zwei Dokumente mit sich widersprechendem Inhalt heraus?



Für alle Fälle kopieren und dann wieder zurückgeben mit einem Kommentar in der Art "Da müssen Sie nochmal schauen, SO kann es auf keinen Fall stimmen."

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Für die, die es noch Interessiert (5 in 1. Hilfe):

Antwort von anico am 12.02.2014, 7:37 Uhr

Kopiere die Dokumente für deine Unterlagen, gib aber die Originale noch nicht zurück und mache einen Termin mit dem 1. Direktor. Schildere mithilfe der Unterlagen deinen Fall, auch wenn FL noch krank ist.
Viel Erfolg!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.