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Geschrieben von Moel am 21.09.2013, 11:36 Uhr

Darf ein Elternvertreter einfach meine Tel.nr/Namen weitergeben?

Hallo,
wir haben in der Klasse unseres Sohnes ein Problem mit einem Lehrer.
Ich habe es dem Elternvertreter gemeldet, der das Problem zwar an den
Klassenlehrer weiter gemeldet hat, aber dazu auch gleich meinen Namen und Tel.nr. Dann hätte ich es ja selbst machen können. Ich dachte, zum Schutz meines Kindes melde ich es dem EV, der keine Namen weitergibt.
Das Problem betrifft die ganze Klasse.

Gruß
Moel

 
19 Antworten:

Re: Alleingang ungünstig...

Antwort von Mijou am 21.09.2013, 12:26 Uhr

Hm, es hilft jetzt nicht wirklich, die rechtliche Frage klären zu wollen, ob das korrekt war oder nicht. Verboten ist es vermutlich nicht (ich wüsste auch nicht, in welchem Paragrafen des BGB das stehen sollte). Auch wenn es sicher moralisch nicht sehr geschickt war von dem EV.

Es ist aber sowieso immer besser, wenn man sich vorher mit mehreren Eltern abspricht, sich zusammenschließt und dann gemeinsam den EV anspricht. Wenn Du so etwas allein machst, fällt es im Zweifel auch auf Dich allein zurück - so wie's jetzt passiert ist.

Ich würd' vielleicht jetzt am Wochenende noch mit ein paar anderen Eltern telefonieren, damit Du - wenn der Problemlehrer Dich anruft - sagen kannst, dass Du nicht die Einzige bist, die unzufrieden ist. Such' Dir ein bisschen Verstärkung, besser spät als gar nicht.

LG

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Re: Darf ein Elternvertreter einfach meine Tel.nr/Namen weitergeben?

Antwort von desireekk am 21.09.2013, 13:03 Uhr

Naja... im Zeifelsfall besorgt sich der Lehrer doch Eure Tel über die Schule selbst?

Auch wenn es nicht gut ist und man als EV (bin ich selbst bei beiden Kindern) mit solchen daten sensibler umgehen soll: ein lahrer bekommt Deine TelNr allemal.

Ob es gut war Dich namentlich im Gespräch zu nennen ist wieder was anderes...

Viele Grüße

Désirée

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Re: Darf ein Elternvertreter einfach meine Tel.nr/Namen weitergeben?

Antwort von anico am 21.09.2013, 13:08 Uhr

Ich würde nicht alle eltern antelefonieren. was soll dieser hektische aktionismus? spätestens dann kennt dich jeder und das wolltest du vermeiden. aber warum auch anonym verhandeln wollen?
sprich mit dem ev über seine -positiv formuliert- äußerst ungeschickte und unsensible vorgehensweise. überlege dir, ob du nach diesem vorfall beim lehrer diesen einen punkt, der dich betrifft, nicht selbst und persönlich! klären willst.
Noch viele unterstützende tipps!

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das war zumindest ungeschickt ...

Antwort von Julie am 21.09.2013, 13:10 Uhr

Ich bin selber "Elternvertreterin" (Klassenpflegschaftsvorsitzende heißt das in NRW) und wenn sich Eltern bei mir über eine Lehrkraft beschweren, versuche ich erst, durch Nachfragen bei anderen Eltern der Klasse herauszufinden, ob es ein Problem eines einzelnen Kindes ist oder ob mehrere das gleiche Problem haben.
Entsprechend ist dann meine Schilderung des Problems der Schule gegenüber .
Namen nenne ich grundsätzlich erst mal nicht und ich vermeide auch, zu sagen, "ein Kind" (denn dann ist oft schon klar, wer das sein könnte).
Bislang sind "meine" Eltern wohl zufrieden mit mir - bin gerade zum vierten Mal wiedergewählt worden (okay, die meisten reißen sich um den Job eh nicht ..-)

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nachtrag:Darf ein Elternvertreter einfach meine Tel.nr/Namen weitergeben?

Antwort von anico am 21.09.2013, 13:10 Uhr

wen ich lehrer richtig einschätze, denke ich nicht, dass er dich am we anruft. da hätte er viel zu tun.

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Re: das war zumindest ungeschickt ...

Antwort von Moel am 21.09.2013, 13:19 Uhr

Hallo,
ich bin ja selbst auch EV in einer anderen Klasse und habe noch NIE Namen genannt. Der Lehrer ist sowohl dem EB als auch dem Schulleiter bekannt (seit Jahren immer die selben Probleme). Das Problem betrifft bei uns die gesamte Klasse.

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Re: Darf ein Elternvertreter einfach meine Tel.nr/Namen weitergeben?

Antwort von Franke am 21.09.2013, 15:35 Uhr

"Naja... im Zeifelsfall besorgt sich der Lehrer doch Eure Tel über die Schule selbst?"

Aber nicht dann, wenn er auch den Namen nicht kennt.

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Wusste denn der EV, dass du anonym bleiben willst?

Antwort von und am 21.09.2013, 16:59 Uhr

Wenn jemand nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er nicht namentlich genannt werden will, dann gehe ich als erstes davon aus, dass derjenige auch öffentlich zu seiner Meinung steht.

Wenn du den EV also nicht extra um Anonymität gebeten hast, dann ist das Ganze ein Missverständnis, welches du größtenteils mitverschuldet hast.

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@und

Antwort von Julie am 21.09.2013, 17:32 Uhr

Du solltest dich mal selber an das Zitat von Dieter Nuhr halten, das du so oft und gerne hier postest.
Von Schulrecht und Sinn und Zweck der Elternvertretung hast Du jedenfalls Null Ahnung.

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@Julie

Antwort von und am 21.09.2013, 18:40 Uhr

Und du hast voll Ahnung oder wie? Das glaube ich weniger. Informier dich mal über die Rechte UND Pflichten von Elternbeiräten und was in speziell diesem geschilderten Falle von den Beteiligten angemessen wäre.

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Ich als EV

Antwort von Laufente123 am 21.09.2013, 21:36 Uhr

Ich als EV gehe immer davon aus dass jemand anonym bleiben will, wenn er/sie mich bittet etwas zu klären. Sonst könnte er/sie es doch selber tun.

Wenn ich einen Sinn sehe den Namen ebenfalls anzugeben, dann frage ich vorher nach ob das gewünscht ist.

Insofern sehr ungeschickt. Shit happens. Jetzt kannst du eigentlich nur noch selber vorpreschen und den Klassenlehrer direkt ansprechen bevor er/sie das Thema samt Namen womöglich noch weiter an den betroffenen Lehrer gibt.

Ärgere dich nicht zu sehr. Das bringt gar nichts. Weiß den EV darauf hin, dass das ungeschickt war, bleib nett und sachlich. Streiten bringt hier nichts mehr.

Servus
Laufente

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@ und

Antwort von Julie am 21.09.2013, 21:40 Uhr

Du bist und bleibst eine beratungsresistente Intelligenzallergikerin.

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Re: @ und

Antwort von und am 21.09.2013, 23:06 Uhr

Dir gehen wohl die Argumente aus.

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Re: Darf ein Elternvertreter einfach meine Tel.nr/Namen weitergeben?

Antwort von Strudelteigteilchen am 22.09.2013, 14:26 Uhr

Ich hätte und habe das als EV nicht so gemacht.

Als EV "bündele" ich die Probleme der Elternschaft und vertrete das dann vor den Lehrern. Das heißt zum einen, daß ich mich nicht um "Einzelprobleme" kümmere - wenn es um ein individuelles Problem zwischen dem Lehrer und EINEM Schüler geht, bitte ich die Eltern, das selber mit dem Lehrer zu diskutieren, biete mich aber als "Vermittler" an. Zum anderen heißt es aber auch, daß ich Probleme, die viele oder alle Kinder/Eltern betreffen, im Auftrag der Gruppe und nicht im Auftrag von Einzelpersonen vertrete.

Ich habe es immer so gehandhabt: Wenn Eltern mit einem Problem an mich herangetreten sind, habe ich die anderen Eltern gefragt, ob sie da ebenfalls Probleme sehen/haben. Wenn das der Fall war, habe ich das als Problem "der Elternschaft" an den Lehrer herangetragen - ohne Namensnennung. Das hat mir schon Ärger eingebracht, weil sich nachher dann doch keine beschwert haben wollte und ich als die Dumme dastand. Dennoch würde ich es wieder so machen. Wenn niemand anders ähnliche Probleme mit dem Lehrer hatte - siehe oben.

Es geht allerdings nicht um die Herausgabe der Telefonnummer - die bekommt der Lehrer jederzeit aus dem Sekretariat. Für mich geht es um eine Art "Schweigegebot" über konkrete Gespräche zwischen mir und den Eltern, die ich vertrete. Vielleicht vergleichbar mit einem Anwalt, der ja auch nicht zum Gericht geht und Anklage im Namen eines Mandanten erhebt, wenn dieser nicht ausdrücklich darum gebeten hat.

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danke,

Antwort von Julie am 22.09.2013, 15:10 Uhr

Diese Erläuterung sollte selbst der / die / das "und" begreifen....

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Wie Strudelteigteilchen handhabe ich das auch

Antwort von Trini am 23.09.2013, 9:58 Uhr

In der Regel informiere ich vor solchen allgemein interessierenden Aktionen auch noch mal meine Stellvertreterinnen.

Trini

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Re: Wie Strudelteigteilchen handhabe ich das auch

Antwort von Nikas am 23.09.2013, 16:46 Uhr

Der EV hat sich dumm, inkompetent, rücksichtslos und schädlich verhalten. Nicht geeignet für die Funktion.

Alles, was einem als EV zugetragen wird, behandelt man diskret, alles, egal ob extra darauf hingewiesen wird oder nicht.

Nun kannst Du die Scharte dieses EV wieder ausbügeln und direkt zum Lehrer laufen. Die andern Eltern würde ich erst einmal außen vor lassen.

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Re: Wie Strudelteigteilchen handhabe ich das auch

Antwort von Moel am 23.09.2013, 20:00 Uhr

Ich habe am Wochenende die EV angerufen u. sie gebeten, dass mich der KL zurückruft, da ich nicht mit einer Weitergabe des Namens/Tel.nr einverstanden bin. Was auch sofort geschehen ist.
KL war entsetzt was passiert ist und will weitere Schritte einleiten, aber ohne Namen zu nennen.

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sei nicht so streng - der Job ist nicht leicht

Antwort von Sonnenkinder22 am 24.09.2013, 21:14 Uhr

Hallo,

klar ist das blöd, wenn man eigentlich nicht wollte.
Aber blöd gefragt, hast du klar gesagt und es nicht nur so gemeint, das man Euren Namen nicht nennt?

Wer weiß wie das Gespräch gelaufen ist,
vielleicht wußte die Mutter sich keinen Rat mehr und wurde womöglich irgendwie unter Druck gesetzt oder fühlte sich zumindest so.

Gruß Jule

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