Geschrieben von Silke1990 am 28.08.2012, 16:35 Uhr |
Ansprüche nach Elterngeld
Hallo ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Und zwar geht es darum das ich kein festes Arbeitsverhältnis mehr habe Vertrag lief am 26.01 aus. Ich bekomme jetzt bis Dezember noch Elterngeld was würde mir danach noch zu stehen da ich 1. Keine Betreuung für mein Kind habe und 2. auch keine Stelle wo ich wieder einsteigen kann. Mein Partner und ich leben zusammen sind aber nicht Verheiratet. Er geht Vollzeit arbeiten.Die beim Arbeitsamt haben zu mir gesagt mir steht nur Arbeitslosengeld zu wenn ich min. 15std in der Woche arbeiten kann.
Lg
Re: Ansprüche nach Elterngeld
Antwort von Winterkind09 am 28.08.2012, 20:58 Uhr
Wohnst du in Bayern? Da gab es noch Landeserziehungsgeld.
Lg Winterkind
Re: Ansprüche nach Elterngeld
Antwort von mausengelchen am 28.08.2012, 23:29 Uhr
Ab 1.1.2013 soll das Landeserziehungsgeld durch die sogenannte "Herdprämie" ersetzt werden. Wobei das ja noch nicht durch ist. Die SPD will jetzt dagegen klagen.
Re: Ansprüche nach Elterngeld
Antwort von jauw am 29.08.2012, 6:11 Uhr
ich beantrage jetzt landeserzeiehnungsgeld aber kommt drauf an woher du bist.gibt es nicht überall.
lg
Re: Ansprüche nach Elterngeld
Antwort von Silke1990 am 30.08.2012, 11:17 Uhr
Danke für eure antworten wohne aber in NRW und da gibt es das so weit ich weiss nicht :(
Re: Ansprüche nach Elterngeld@jauw
Antwort von fussel82 am 31.08.2012, 13:19 Uhr
hallo warum beantragst du es jetzt schon?
ist umso eher umso besser?
lg fussel