Oktober 2008 Mamis

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Geschrieben von Corina83 am 21.03.2009, 22:17 Uhr

Elterngeld???

Hi, weiss einer von euch ob ich zu meinem Elterngeld geringfügig etwas dazu verdienen kann? Also im Monat wären es ca 100-150€!!! Ich habe schon mal etwas gegoogelt, aber werde nicht wirklich fündig!!!

Lg Corina

 
4 Antworten:

Re: Elterngeld???

Antwort von Giannina am 22.03.2009, 10:56 Uhr

Hi Corina,
ja, das darfst du schon! Hab was gegoogelt:

Teilzeittätigkeit und Elternzeit
- §15 BEEG –
Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. Sind beide Eltern gemeinsam in der Elternzeit, können beide eine Erwerbstätigkeit von jeweils bis zu 30 Wochenstunden ausüben. Väter und Mütter sind also nicht gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und können trotzdem die Betreuung ihres Kindes selbst übernehmen.

Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber einverstanden ist, kann man auch bei einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige bzw. Selbstständiger Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich leisten. Ist die Arbeitgeberseite mit dieser Absicht nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

Eltern, die zwischen 15 und 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten möchten, müssen dies der Arbeitgeberseite spätestens sieben Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen. Die Eltern müssen in der Mitteilung den Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeit nennen. Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, soll auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit im Antrag enthalten sein.

Die Verringerung der Arbeitszeit kann während der Gesamtdauer der Elternzeit höchstens zweimal von jedem Elternteil beansprucht werden.

Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze von 30 Wochenstunden ausgeübt, kann diese Teilzeitbeschäftigung ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.

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Re: Merci???

Antwort von Corina83 am 22.03.2009, 12:29 Uhr

Danke dir, ich hab irgendwie nicht wirklich was gefunden, ich würde evtl bedienen gehen jeden Sonntag und evtl einmal unter der Woche, und das mir dann wieder was abgezogen werden würde, da hab ich keinen Bock drauf!!!

Lg Corina

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Re: Merci???

Antwort von ConnyJ am 22.03.2009, 22:58 Uhr

Hi,

doch, das wird dir leider abgezogen, bzw. verrechnet. Man muss alles angeben, was man noch anders verdient, und das wird dann irgendwie (keine Ahnung wie) mit deinem Elterngeld verrechnet. Aber bei 100€ oder so dürfte das nicht viel sein, schätze ich...

LG
Conny

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Re: Merci???

Antwort von gado am 22.03.2009, 23:14 Uhr

Also mit dem Verdienen neben dem Elterngeld ist es so, dass du z.B.

wenn du 30 Stunden die Woche arbeitest bekommst du das Geld für die 30 Stunden vom Arbeitgeber, hattest du vorher eine 40 Stunden Woche, dann bekommst du 67% des Geldes das du weniger hast als wenn du voll arbeiten würdest (blöd zu erklären). Also, von dem Lohn für die
10 Stunden, die du weniger arbeitest bekommst du 67% als Elterngeld.

Ich weiß aber nicht ob das auch dann gilt, wenn du irgendwo anders einen Job machst, das würde bedeuten dir wird nichts abgezogen??? Ruf doch einfach beim Amt an, das das Elterngeld bewilligt, die können dir das genau sagen.

LG Gabi

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